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Behinderungsgrad bei chronischen Krankheiten
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Rounddancer
Rounddancer
Zuletzt aktiv am 13.08.23 um 13:17
Registriert seit 2016
4 Kommentare geschrieben | 1 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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Beantragen kannst Du den immer,- kriegen tust Du ihn, wenn Du GdB 50 oder höher bescheinigt. Darunter, ab GdB 30, kriegste ne Bescheinigung für ne Steuerermäßigung (Freibetrag) , bzw. für eine Förderung bei Erwerbslosigkeit. Vorrangig bei der GdB-Einstufung ist, was die Behinderungen für Dein Leben bedeuten, welche Einschränkungen Du, verglichen mit dem unbehinderten Menschen erleben, erleiden mußt. Im Alltag.
Wichtig ist, alles aufzuführen, was bei Dir klemmt. Und alle Ärzte, Krankenhäuser, OPs, Rehas, etc. Es wird zwar nicht mehr in Prozenten ausgedrückt, und auch nicht mehr addiert. Und die Berichte, Bilder, etc. fordern sich die zuständigen Behörden selbst an. Auch wenn ja im SGB I ausdrücklich steht, daß alle im einem SGB-Bereich Tätigen die Betroffenen zu deren Gunsten beraten müssen,- tun das nur wenige. Fast niemand. Im Gegenteil, die tun meist alles, um dem Staat Aufwand und Kosten zu sparen.
Dazu kommt, daß nun auf Anweisung von Oben GdBs zusammengestrichen werden sollen, und noch mehr als jetzt bloß zeitbegrenzt gewährt werden sollen. Bisher galt, daß wer bis GdB 50 bescheinigt bekam, dies normal dauerhaft behalten konnte, Und nur wer GdB 60 und mehr hatte, hatte oft eine zeitliche Beschränkung drin, und wurde dann oft zurückgestuft.
Das ist derzeit auch ein wichtiges Thema beim VdK.
Wichtig ist, mit dem Antrag auf den Schwerbehindertenstatus (Antrag ist im Internet, die Liste, wohin der Antrag muß, auch) auch gleich ein Paßbild beizulegen, wird der Antrag anerkannt, kriegt man den Ausweis gleich samt Bild, wird er abgelehnt (oder mit GdB <50 beschieden), dann kriegt man das Bild mit der Ablehnung, bzw. dem Zettel mit GdB 20-40 wieder zurück.
Auch wichtig: Den Zettel immer aufheben, denn da ist ein Aktenzeichen drauf. Wenn dann irgendwas dazu kommt, und sei es nach Jahren, was auch die eigene Lebensqualität einschränkt, (wichtig ist wie erwähnt, das eigene, emotionale Erleben,) dann kann sich ein "Verschlechterungsantrag" rentieren. Jedenfalls wenn man noch kein GdB >50 hat.
Epi ist in jedem Fall ein Grund, den Schwerbehindertenstatus zu beantragen und, wenn er nicht gewährt werden sollte, ggf. Widerspruch einzulegen. Es ist bei Epi ja entscheidend, ob man gut eingestellt ist mit den Medikamenten,- aber selbst dann kann es Phasen geben, wo die Epi scheinbar wieder macht, was sie will. Auch noch nach Jahren.
Und die Auswirkungen können ja massiv sein. Auch auf das Umfeld. Ich denke da an einen Clubkameraden im Tanzklub. Der fuhr zu jedem Klubabend, aber auch zur Arbeit, per Zug, etc. Autofahren durfte er nicht, da immer wieder Anfälle waren. Dann war er fünf Jahre lang anfallfrei. Freute sich, Auch seine Kinder, seine Klubfreunde freuten sich. Und er begann wieder Auto zu fahren, er nahm auch die Kinder und eine Tanzpartnerin mit auf die verschiedenen Veranstaltungen irgendwo in Europa. Doch dann gab es eine Phase, da, wenn er auf einer Veranstaltung war, da hatten wir alle Angst. Denn immer öfter hatte er auf den Veranstaltungen einen Anfall. Da blieb dann das ganze Tanzprogramm stehen, ein Rettungswagen kam, Und meist nahm der dann den Klubkameraden mit ins Krankenhaus. Seine Kinder und die Tanzpartnerin standen dann da, in der fremden Gegend, Schlimm. Es dauerte lange, und es ging durch die Mitteilungshefte des Dachverbandes, bis ein Rettungsassistent, selbst Tänzer, aufklärte: Beim Epilepsie-Anfall ist es nur wichtig, daß der Epileptiker, wie auch z.B. der unterzuckerte Diabetiker, wenn er umfällt, möglichst abgefangen wird, und nicht irgendwo hart mit dem Kopf aufschlägt. Und daß, sollte er da gerade selbst fahren, das Fahrzeug zum Stehen gebracht wird. Legt er mal, braucht er fast immer nur etwas Zeit, bis er wieder zu sich kommt. Arzt, RTW, etc. ist da meist nicht nötig.
Aber da das dann immer öfter vorkam, wußte sich seine Tanzpartnerin nicht mehr anders zu helfen: Sie trat aus unserem Klub aus, um Abstand von ihm zu bekommen. Sie brachte sogar ihren Mann zum Tanzen, sodaß sie den bisherigen Tanzpartner nimmer als Fahrer brauchte. Und sie hatte Angst um die Kinder des nun wieder aktiv Anfallgeplagten Tänzers, denn dieser sah lange nicht ein, daß er nicht weiter Auto fahren durfte.
Auch solche Auswirkungen sollten in den Antrag auf SB-Status rein.
Tipp: Möglichst bald den Antrag stellen und ggf den Widerspruch, wenn nötig, bevor die neue Spar-Art in Berlin durchgesetzt wird, gegen die der VdK und hoffentlich auch andere kämpfen.
Heinz
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Sarah24
Sarah24
Zuletzt aktiv am 09.04.24 um 10:18
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14 Kommentare geschrieben | 2 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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@Rounddancer Gilt das auch für chronische Schmerzen?
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Belami
Belami
Zuletzt aktiv am 18.03.20 um 17:15
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9 Kommentare geschrieben | 1 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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Hallo zusammen,
ich habe GdB 50 seit 2018. GDB 40 auf Morbus Crohn aufgrund des Rentengutachtens. 20 auf Depressionen. Ich empfehle jedem bei einer chronischen Erkrankung den 1. ANTRAG mit allen Arztberichten un KH-Berichten einzusenden. Sobald eine Verschlechterung eintritt mit neuem Bericht vom Hausarzt oder Spezialisten mit Verschlechterungsantrag geht online ganz leicht einsenden. Probieren geht über studieren. Ich habe Ende 2015 mit 30GDB begonnen.
Gruss
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Isalein
Isalein
Zuletzt aktiv am 15.01.22 um 09:38
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1 Kommentare geschrieben | 1 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage, ist es möglich bei chronischen Erkrankungen, welche nicht sichtbar sind, ein Behindertenausweis zu beantragen. Wenn ja, hat hier jemand Erfahrung. Bei mir geht es unter anderem um Epilepsie.
viele Grüße
Isabel