- Die Meinung der Patienten
- Sich austauschen
- Forum
- Allgemeine Gruppen
- Chronische Erkrankung und Rechte
- Opferentschädigungsgesetz...
Opferentschädigungsgesetz...
- 10 Ansichten
- 0 Unterstützung
- 1 Kommentar
Alle Kommentare
Eva_Be
Community ManagerinGuter Ratgeber
Eva_Be
Community Managerin
Zuletzt aktiv am 11.06.24 um 19:00
Registriert seit 2018
375 Kommentare geschrieben | 20 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
1 der Antworten waren für die Mitglieder hilfreich
Rewards
-
Guter Ratgeber
-
Teilnehmer/in
-
Botschafter/in
-
Forscher/in
-
Freund/in
Danke @Bachbluete für den Hinweis für die Community!
LG,
Eva
Die Signatur ansehen
Eva, Community Managerin
Geben Sie Ihre Meinung ab
Befragung
Artikel zum Entdecken...

28.03.25 | Ratschläge
Stillen und Medikamente: Welche sind sicher und welche sollten vermieden werden?

08.03.19 | Aktualitäten
Die Auswirkungen einer chronischen Krankheit auf das Liebesleben : was hilft?
Abonnieren
Sie möchten über neue Kommentare informiert werden.
Ihr Abonnement wurde berücksichtigt
Abgemeldeter Nutzer
Liebe Community,
wer in Folge einer Straftat geschädigt ist, kann vom Versorgungsamt einen Antrag auf Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beantragen. Dieses ist unabhängig einer bestehenden Behinderung, welche ja üblich als GdB gekennzeichnet wird. Voraussetzung ist, dass der Täter verurteilt wurde... auch, wenn das nur auf Bewährung war.
Ab 30 GdS kann man zudem Antrag auf Versorgungsrente stellen, wenn man bspw. durch eine Vergewaltigung am Arbeitsplatz dann nicht mehr arbeiten kann. Leute mit einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund einer Straftat kann damit geholfen werden.
Scheut Euch nicht das zu beantragen, denn die Justitia macht ohnehin mehr Täterschutz statt Opferhilfe... das hab ich am eigenen Leib erfahren müssen.