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So zahlt ihr weniger Steuern
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Lucifer
Lucifer
Zuletzt aktiv am 20.11.24 um 06:57
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Hallo,
ich habe für nachts ein CPAP-Gerät da ich Atemaussetzer haben. Kann ich die Stromkosten als Pauschalbetrag einsetzen und wieviel?
Danke, Rita Kastl
akinom63
akinom63
Zuletzt aktiv am 07.11.24 um 20:05
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Die Stromkosten für das Gerät kann man sich über die Krankenkasse wiederholen. Muss beantragt werden@Lucifer
Lucifer
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Zuletzt aktiv am 20.11.24 um 06:57
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Danke für die Info. Hab ich auch gemacht. Die zahlen aber nur 3 Euro im Monat.
Ich hoffe, daß ich den Rest beim Finanzamt ansetzen kann....?
LG Rita
Tomek1996
Guter Ratgeber
Tomek1996
Zuletzt aktiv am 17.11.24 um 17:55
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Was jemand, ob ich Mutaflor-Tabletten von der Steuer absetzten kann?
Bis vor kurzem habe ich die als Kassenrezept von meinem Gastroenterologen im Krankenhaus bekommen. Dieser hat aber das Krankenhaus gewechselt und kann im Aktuellen keine Kassenrezepte mehr ausstellen.
Als Privatrezept kosten die Tabletten rund 100€ für 100 Tabletten...
Eva_Be
Community ManagerinGuter Ratgeber
Eva_Be
Community Managerin
Zuletzt aktiv am 11.06.24 um 19:00
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@petroff , das Gespräch ist vielleicht für Dich interessant?
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Eva, Community Managerin
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So zahlt ihr weniger Steuern
Krankheiten ziehen oft zusätzliche Ausgaben nach sich.
Abgesetzt werden können diese Kosten bei der Steuer auf unterschiedliche Art und Weise. So kann man entweder einen Pauschalbetrag (Pauschbetrag) in Anspruch nehmen oder man weist die tatsächlichen Ausgaben nach. Entscheidet man sich für das Absetzen der tatsächlichen Ausgaben, wird davon - je nach Einkommen - ein zumutbarer Eigenbetrag von 1 % bis 7 % abgezogen.
Der Pauschalbetrag für Behinderung wiederum hängt vom anerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Bei einem GdB von 100 % beläuft sich der Pauschbetrag auf 1 420 € pro Jahr, bei einem GdB von 30 % dagegen nur auf 310 €. Bei der Berechnung der Steuer wird dieser Betrag nicht erstattet, sondern vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.
Sollte es neben dem Pauschalbetrag aus akutem Anlass zu hohen Krankheitskosten kommen, können diese unter Berücksichtigung der persönlichen Belastungsgrenze als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Sollte ein Haushaltsmitglied mindestens einen GdB von 50 % haben, können pro Jahr außerdem bis zu 924 € haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Einkaufen, Rasen mähen...) abgesetzt werden. Leistungen, die aus Sicherheitsgründen erbracht werden (z. B. Arbeiten an der Gasinstallation, elektrische Arbeiten), gehören hierzu nicht.
Je nach Grad der Behinderung kann einem auch bei der KfZ-Steuer ein Nachlass zustehen oder das Kilometergeld höher ausfallen.
Darüberhinaus können sich zusätzliche Nachteilsausgleiche, wie z. B. Parkerleichterungen oder Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, ergeben.
Quelle:
MS und Steuern