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Darf ich trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen?
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Abgemeldeter Nutzer
Geht ihr trotz Krankschreibung zur Arbeit bzw. wurdet ihr schon dazu aufgefordert?
LG
Andrea
Abgemeldeter Nutzer
Hallo!
Aufgefordert dazu wurde ich im Laufe meines Angestelltenlebens immer wieder, v. a. wenn auch Kollegen im Krankenstand waren und in der Arbeit sehr viel anstand.
Dann rief der Chef v. a. bei längeren Krankschreibungen (mehr als eine Woche) immer wieder an, man solle doch zur Arbeit kommen.
Habe das einmal auch zwei Tage gemacht und bin dann wieder zu Hause geblieben und kann dazu nur sagen: Undank ist der Welt Lohn. Stattdessen gab's dann hinterher "Gemotze", weshalb ich meine Krankschreibung nun doch bis zum Ende ausnutze, wo ich doch offensichtlich vorher für zwei Tage fit für Arbeit gewesen sei.
Finde, so ein Chefverhalten gehört verboten, zumal auch manchmal Leute zur Arbeit aufgefordert werden, die ganz einfach auch ansteckend sind.
Gruß
Verena
Manuela56
Botschafter-MitgliedGuter Ratgeber
Manuela56
Botschafter-Mitglied
Zuletzt aktiv am 24.11.24 um 13:53
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Nein, habe ich noch nicht gemacht. Wurde aber auch nicht dazu aufgefordert.
Freddy
Guter Ratgeber
Freddy
Zuletzt aktiv am 18.11.24 um 15:46
Registriert seit 2015
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Nein, das gab es nicht. 1. bin ich dann zum Arzt, wenn der "Baum" schon brannte. Gab Mecker!
2. Habe ich viel zu viele Überstunden gemacht, die der Gesundheit nicht zuträglich waren. Das Ergebnis sehe ich an meinem jetzigen Zustand. Auf ein "Danke" vom Arbeitgeber warte ich heute noch.
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Abgemeldeter Nutzer
Hallo,
bei mir zwar noch nicht vorgekommen... Chef hat's aber schon öfter gefordert...:
Darf ich trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen?
Wer krankgeschrieben ist, bleibt in der Regel die gesamte Dauer zu Hause. Aber darf man auch einfach arbeiten gehen? P.M. Fragen & Antworten verrät, was Versicherungen damit zu tun haben - und warum der Arbeitgeber Sie nicht einfach ins Büro beordern kann.
Ob es sinnvoll ist, sei dahingestellt – aber wer sich trotz Krankschreibung fit fühlt und aus freien Stücken arbeiten gehen möchte, darf dies grundsätzlich tun. Denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine ärztliche Prognose, wie lange der Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist. Und weil ein Arzt kein Hellseher ist, kann es durchaus passieren, dass der Kranke schon vor Ablauf der Krankschreibung wieder genesen ist. Ein ärztliches Attest darüber, gewissermaßen eine "Gesundschreibung", gibt es nicht.
Wer vorzeitig wieder am Arbeitsplatz erscheint, egal ob mit voller oder reduzierter Stundenzahl, genießt auch den vollen Unfall- und Krankenversicherungsschutz. Sollte der Arbeitnehmer feststellen, dass er sich überschätzt hat, kann er auch wieder nach Hause gehen - die Krankschreibung ist weiterhin gültig.
Arbeitgeber in der Verantwortung
Allerdings kann der Arbeitgeber Schwierigkeiten bekommen. Er hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht: Hat er den Eindruck, dass der arbeitsbereite, aber offiziell Kranke sich oder andere gefährdet - weil er seine Kollegen anstecken könnte oder Maschinen bedient, ohne sich voll konzentrieren zu können -, muss er ihm ausdrücklich verbieten zu arbeiten und nach Hause schicken. Tut er das nicht, und es kommt zu einem Unfall, haftet der Arbeitgeber mit.
aus: stern.de
LG
Loreley