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Klage gegen Pflegenotstand gescheitert
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Freddy
Guter Ratgeber
Freddy
Zuletzt aktiv am 18.11.24 um 15:46
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Da erübrigen sich weitere Worte. Bist als Rentner nur Ballast, der notdürftig versorgt werden muss. Ich hoffe, das ich noch viele Jahre zu Hause leben kann. Wenn nötig mit ambulanter Pflege.
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LgE
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Bin kein Jurist, aber eine so "allgemeine Klage" scheint mir immer schwierig. Mehr Chancen hat man da wahrscheinlich, wenn man gegen ganz bestimmte Institutionen vorgeht als gegen ein ganzes System...
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Noch schnell ein Artikel aus dem Spiegel:
Bundesverfassungsgericht: Klage gegen Pflegenotstand gescheitert
Sechs Senioren haben gegen die Missstände in deutschen Pflegeeinrichtungen beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Die Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Überlastete Pfleger, unterversorgte Bewohner: Schon lange wird über die Zustände in deutschen Pflegeheimen gestritten - nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch dort mussten sechs Senioren nun eine Niederlage einstecken. Die Richter nahmen die Beschwerde der Kläger nicht zur Entscheidung an. Die Kläger hatten befürchtet, in absehbarer Zeit selbst ins Heim zu müssen.
Die Gruppe wollten feststellen lassen, dass Heimbewohner derzeit nicht ausreichend in ihren Grundrechten geschützt seien, und den Staat zu Abhilfe und besserer Kontrolle verpflichten lassen. Aus Sicht der Karlsruher Richter machten sie aber nicht deutlich genug, wo genau diese Missstände liegen und was der Staat dagegen tun könnte (Aktenzeichen BvR 2980/14).
Der Sozialverband VdK hatte die Klage unterstützt, die im November 2014 eingereicht wurde. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher prangerte damals "offenkundige Missstände" an wie "Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente". Schuld daran seien aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssten. Zeitdruck und Arbeitsbelastung seien hoch, die Vergütung viel zu niedrig.
Die Verfassungsrichter betonen in ihrem Beschluss vom 11. Januar allerdings, dass dem Gesetzgeber grundsätzlich "ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum" zukomme. Karlsruhe könne nur eingreifen, wenn er "seine Pflicht evident verletzt" habe. Die Kläger hätten nicht ausgeführt, "unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten".
Außerdem sei nicht ersichtlich, dass sie "selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt" seien. So wahrscheinlich sei es nicht, dass sie tatsächlich selbst ins Heim müssten. In diesem Fall könnten sie zudem zwischen allen zugelassenen Heimen wählen.
Die Kläger kommen nach VdK-Angaben aus ganz Deutschland. Zwei von ihnen leiden an Demenz, zwei haben dafür ein erhöhtes Risiko. Die anderen beiden Kläger sitzen im Rollstuhl. Zum Teil sind sie heute schon auf Pflege durch Angehörige oder ambulante Dienste angewiesen.
aus: spiegel.de
Schlaft gut!
Verena