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Wie beantrage ich eine stationäre Rehamaßnahme?
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Zum letzten Kommentar gehenAbgemeldeter Nutzer
12.11.17 um 07:52
ist schon ganz Hilfreich was man hier liest, aber was ist wenn man Beamtin ist und die krankenkasse sagt nein zahlen wir nicht da keine Zusatzversicherung abgeschlossen ist
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Hallo!
Für stationäre Rehamaßnahmen gibt es in Deutschland verschiedene Kostenträger:
1. die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
2. die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
3. die Bundesagentur für Arbeit (BA)
4. der Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
5. der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
6. die Träger der Sozialhilfe
7. die Gesetzliche Unfallversicherung
Rund 70 % aller bewilligten Rehamaßnahmen werden von GKV und DRV übernommen.
Welcher Kostenträger zuständig ist, muss individuell geklärt werden und hängt von verschiedenen Punkten ab.
Die DRV beispielsweise ist zuständig für Rehamaßnahmen für Erwerbstätige. Es zählt hier der Grundsatz "Reha vor Rente".
Der GKV wiederum kommt es zu, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern, auszugleichen oder zu beseitigen. Sie ist v. a. für Rentner, Kinder und Jugendliche und nicht Erwerbstätige der Kostenträger.
Für Leistungen, die aufgrund eines Arbeitsunfalles, eines Wegeunfalles oder einer vorliegenden Berufskrankheit nötig sind, ist die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die Jugendhilfe erbringt Leistungen, wenn bei einem Kind bzw. einem Jugendlichen eine seelische Behinderung vorliegt.
Die Kriegsopferversorgung/-fürsorge ist zuständig bei Gesundheitsschäden, die durch Wehrdienst, Zivildienst oder Kriegsdienst verursacht wurden.
Die Sozialhilfe ist als Kostenträger für alle beantragten Maßnahmen zuständig, die nicht im Zuständigkeitsbereich eines der anderen Kostenträger liegen.
Die Antragsverfahren für eine Rehamaßnahme unterscheiden sich von Träger zu Träger:
Für einen Antrag bei der DRV sind das Formular G100, die Anlage G110 und der sog. AUD-Beleg nötig. Außerdem fordert die DRV eine ärztliche Stellungnahme, die mit dem Formular „Ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung“ von einem Arzt zu erstellen ist. Dafür könnt ihr euch einen behandelnden Arzt eurer Wahl aussuchen oder euch an einen Gutachter der DRV wenden.
In der ärztlichen Stellungnahme sollten z. B. folgende Punkte enthalten sein:
Das Antragsverfahren bei der GKV besteht aus zwei Teilen. So prüft die GKV zunächst, ob sie für die Übernahme der Kosten der Rehamaßnahme überhaupt zuständig ist. Hierfür muss der Arzt einen Antrag auf "Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten" stellen. Die GKV teilt im Anschluss mit, bei welchem Kostenträger der weitere Antrag gestellt werden muss.
Beim Ausfüllen der Anträge kann man sich an seinen Arzt oder auch an die Rehaeinrichtung seiner Wahl wenden.
(Es ist nämlich durchaus möglich, Wünsche in Bezug auf die Wahl der Rehaeinrichtung anzugeben.)
Die Beantragung von AHB-Maßnahmen (Anschlussheilbehandlungen) wird direkt durch den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des Akutkrankenhauses vorgenommen.
Für mehr Informationen:
https://www.arbeitskreis-gesundheit.de/reha-beratung/reha-recht/wo-und-wie-beantrage-ich-eine-rehabilitationsmassnahme/
https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/reha-richtig-beantragen.html
LG
Andrea
PS: Zögert nicht, euch in dieser Diskussion zum Antragsverfahren auszutauschen.