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Wie beantrage ich eine stationäre Rehamaßnahme?
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Alle Kommentare
Zum letzten Kommentar gehenAbgemeldeter Nutzer
Hi!
Danke für die Info.
LG
Carina
Abgemeldeter Nutzer
Hallo!
Hatte schon eine stationäre Maßnahme. Als Berufstätiger wendet man sich zur Bewilligung in der Tat am besten gleich an die Rentenversicherung. Habe in der Reha einige getroffen, die den Antrag zuerst bei ihrer Krankenkasse gestellt hatten, das verzögert das Ganze nur.
LG
Loreley
PS: Mir scheint aber, Beamte sind auch noch ein Sonderfall.
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Botschafter-MitgliedGuter Ratgeber
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Zuletzt aktiv am 21.11.24 um 09:02
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342 Kommentare geschrieben | 5 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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Ich finde diese Links sehr Hilfreich und so weis man wo etwas zu Beantragen ist Danke ür diese schöne Arbeit.
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Freut mich, dass Sie das hilfreich finden, Service
Die Informationen oben dürfen auch gerne noch ergänzt werden.
Abgemeldeter Nutzer
Wer von euch war denn schon auf Reha? Ging das mit dem Antrag so glatt über die Bühne?
Pantozol
Pantozol
Zuletzt aktiv am 12.03.22 um 14:41
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37 Kommentare geschrieben | 2 in der Gruppe Chronische Erkrankung und Rechte
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Hallo, ich bin seit 5 Jahren erwerbsunfähig. (Rentnerin). Wie läuft es da mit einer Reha bzw. Kur?
Abgemeldeter Nutzer
Hallo Pantozol
so wie ich das oben verstehe, wahrscheinlich die Krankenkasse:
"Der GKV wiederum kommt es zu, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern, auszugleichen oder zu beseitigen. Sie ist v. a. für Rentner, Kinder und Jugendliche und nicht Erwerbstätige der Kostenträger."
Gruß
Verena
Abgemeldeter Nutzer
Servus!
Versteh ich auch so.
Allerdings habe ich gehört, dass man Rehamaßnahmen am einfachsten als Berufstätiger bekommt, weil die unbedingt verhindern wollen, dass man erwerbsunfähig wird.
Gruss
Jenny
Pantozol
Pantozol
Zuletzt aktiv am 12.03.22 um 14:41
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Vielen Dank
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Abgemeldeter Nutzer
Hallo!
Für stationäre Rehamaßnahmen gibt es in Deutschland verschiedene Kostenträger:
1. die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
2. die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
3. die Bundesagentur für Arbeit (BA)
4. der Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
5. der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
6. die Träger der Sozialhilfe
7. die Gesetzliche Unfallversicherung
Rund 70 % aller bewilligten Rehamaßnahmen werden von GKV und DRV übernommen.
Welcher Kostenträger zuständig ist, muss individuell geklärt werden und hängt von verschiedenen Punkten ab.
Die DRV beispielsweise ist zuständig für Rehamaßnahmen für Erwerbstätige. Es zählt hier der Grundsatz "Reha vor Rente".
Der GKV wiederum kommt es zu, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern, auszugleichen oder zu beseitigen. Sie ist v. a. für Rentner, Kinder und Jugendliche und nicht Erwerbstätige der Kostenträger.
Für Leistungen, die aufgrund eines Arbeitsunfalles, eines Wegeunfalles oder einer vorliegenden Berufskrankheit nötig sind, ist die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die Jugendhilfe erbringt Leistungen, wenn bei einem Kind bzw. einem Jugendlichen eine seelische Behinderung vorliegt.
Die Kriegsopferversorgung/-fürsorge ist zuständig bei Gesundheitsschäden, die durch Wehrdienst, Zivildienst oder Kriegsdienst verursacht wurden.
Die Sozialhilfe ist als Kostenträger für alle beantragten Maßnahmen zuständig, die nicht im Zuständigkeitsbereich eines der anderen Kostenträger liegen.
Die Antragsverfahren für eine Rehamaßnahme unterscheiden sich von Träger zu Träger:
Für einen Antrag bei der DRV sind das Formular G100, die Anlage G110 und der sog. AUD-Beleg nötig. Außerdem fordert die DRV eine ärztliche Stellungnahme, die mit dem Formular „Ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung“ von einem Arzt zu erstellen ist. Dafür könnt ihr euch einen behandelnden Arzt eurer Wahl aussuchen oder euch an einen Gutachter der DRV wenden.
In der ärztlichen Stellungnahme sollten z. B. folgende Punkte enthalten sein:
Das Antragsverfahren bei der GKV besteht aus zwei Teilen. So prüft die GKV zunächst, ob sie für die Übernahme der Kosten der Rehamaßnahme überhaupt zuständig ist. Hierfür muss der Arzt einen Antrag auf "Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten" stellen. Die GKV teilt im Anschluss mit, bei welchem Kostenträger der weitere Antrag gestellt werden muss.
Beim Ausfüllen der Anträge kann man sich an seinen Arzt oder auch an die Rehaeinrichtung seiner Wahl wenden.
(Es ist nämlich durchaus möglich, Wünsche in Bezug auf die Wahl der Rehaeinrichtung anzugeben.)
Die Beantragung von AHB-Maßnahmen (Anschlussheilbehandlungen) wird direkt durch den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des Akutkrankenhauses vorgenommen.
Für mehr Informationen:
https://www.arbeitskreis-gesundheit.de/reha-beratung/reha-recht/wo-und-wie-beantrage-ich-eine-rehabilitationsmassnahme/
https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/reha-richtig-beantragen.html
LG
Andrea
PS: Zögert nicht, euch in dieser Diskussion zum Antragsverfahren auszutauschen.