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Erstattung von Stromkosten für elektrische Rollstühle u. a.
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Rentner1
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Rentner1
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Hallo Koechli 2606, habe mir gerade 10 Exemplare des Handzettels, wegen Stromkostenrückerstattung ausgedruckt.
Mir ist dabei aufgefallen, dass die entsprechende Telefonnummer fehlt.
Es steht nur die E-Mailadresse im Text.
Bitte so freundlich sein und die Telefonnummer mit einstellen.
LG Rentner1
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B.W.
koechli2606
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koechli2606
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Hallo Bernd,
das mache ich eigentlich ungern. Ich werde es mir aber noch mal überlegen.
GLG Frank
Rentner1
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Hallo zusammen, ich habe die Parameter des Ladegeräts meiner Kasse mitgeteilt.
Die Bearbeitung ging verhältnismäßig schnell.
Habe rückwirkend ab Juli 2012 ca 490€ überwiesen bekommen; das bedeutet, dass meine Kasse 10€ für Energiekosten übernimmt.
Im Voraus ist so etwas nicht möglich.
Es ist immer rückwirkend zu beantragen.
Ich hoffe, weiter geholfen zu haben.
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B.W.
Rentner1
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Hallo zusammen, bitte auch mal daran denken, dass eventuell vorhandene batteriebetriebenen Lifter ob aus dem Bett oder für die Badewanne, egal, und der elektrische Antrieb von eventuell vorhandenen Pflegebetten zur Stromkostenrückerstattung dazugehören.
Beste Grüße aus Berlin
Rentner1 (Bernd)
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koechli2606
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koechli2606
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Hallo Bernd, ich bleibe am Ball und werde mal checken.
GLG Frank
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koechli2606
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koechli2606
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Hallo,
es gibt mal wieder erfreuliches zu vermelden:
Die AOK Nordwest hat einer Bekannten, die einen elektrischen Rollstuhl benutzt, die Erstattung der Stromkosten zum Betrieb des Rollstuhles bewilligt.Und zwar auch rückwirkend seit Inbetriebnahme. So kommt bestimmt ein "erkleckliiches Sümmchen" zusammen.
Es werden ca. 5,00 € im Monat erstattet.Das ist meiner Meinung nach zu wenig, aber ein Anfang!!!
Also auf zu den Kassen, die Erstattung formlos beantragen. Dabei bitte nicht vergessen, die Kosten auch rückwirkend zu beantragen.
Ich hoffe, es hilft vielen Betroffenen, damit das Leben etwas angenehmer gestalten zu können und des öfteren mal eine Runde in freier Natur drehen zu können.
Viele liebe Grüße aus Lübeck
koechli2606