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Erstattung von Stromkosten für elektrische Rollstühle u. a.
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Alle Kommentare
Zum letzten Kommentar gehenAbgemeldeter Nutzer
Guter Tipp, auch wenn ich persönlich ihn glücklicherweise nicht brauche.
koechli2606
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koechli2606
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Leider findet das momentan etwas wenig Beachtung. Könnte aber an der Urlaubszeit liegen...
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Vielleicht interesssiert das ja Rentner1 ?
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Oder andere Leute aus der Rollstuhldiskussion. Kannst ja hier mal das Taggen üben...
Abgemeldeter Nutzer
Also ich bin da aber ich hab' keinen Rollstuhl.
Gruß vom
Jonas
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Find' es aber trotzdem toll dass du solche Infos einstellst koechli2606 .
koechli2606
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koechli2606
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Danke . Mach ich doch gerne. Ich würde mir wünschen, dass ich mehr solche Informationen hätte.
Werde wohl als nächstes mal die Kostenerstattung für Hörgeräte-Batterien in Angriff nehme. Obwohl ich mir da wirklich keine Chancdn ausrechne.
GLG Frank
koechli2606
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Hallo Rentner1, lese doch mal die beiträge auf dieser Seite...
glg koechli2606
@Rentner1
Rentner1
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Rentner1
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Hallo, zusammen,
unser Sohn benutzt für seinen Rollstuhl eine elektronische Schiebe- und Bremshilfe, ähnlich wie viamobil.
Wir haben ihm extra so etwas verschreiben lassen, damit wir beim spazierengehen und im Urlaub es nicht so schwer mit der Schieberei haben.
Unser Sohn ist seit gester 25 Jahre alt und hat ein Gewicht von etwa 75Kilogramm. Das mit einem normalen Rollstuhl schieben zu müssen ist ganz schön mühselig.
Ich hoffe etwas zur Diskossion beigetragen zu haben.
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B.W.
koechli2606
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koechli2606
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Hallo Rentner1,
dieser Beitrag ist eigentlich dazu gedacht, dir klarzumachen, dass du die Stromkosten, die der Rollstuhl deines Sohnes verursacht, von der Krankenkasse zurückfordern kannst.
Du mußt nur hingehen und einen formlosen Antrag stellen, und zwar auch rückwirkend, seit Verordnung des Rollstuhles vom Arzt. Dann bekommst du diese Ko0sten auch rückwi89rkend erstattet.
GLG koechli2606
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koechli2606
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koechli2606
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Hallo,
es gibt mal wieder erfreuliches zu vermelden:
Die AOK Nordwest hat einer Bekannten, die einen elektrischen Rollstuhl benutzt, die Erstattung der Stromkosten zum Betrieb des Rollstuhles bewilligt.Und zwar auch rückwirkend seit Inbetriebnahme. So kommt bestimmt ein "erkleckliiches Sümmchen" zusammen.
Es werden ca. 5,00 € im Monat erstattet.Das ist meiner Meinung nach zu wenig, aber ein Anfang!!!
Also auf zu den Kassen, die Erstattung formlos beantragen. Dabei bitte nicht vergessen, die Kosten auch rückwirkend zu beantragen.
Ich hoffe, es hilft vielen Betroffenen, damit das Leben etwas angenehmer gestalten zu können und des öfteren mal eine Runde in freier Natur drehen zu können.
Viele liebe Grüße aus Lübeck
koechli2606