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Wie lange ist ein ärztliches Rezept gültig?

Veröffentlicht am 13.08.2020 • Aktualisiert am 17.09.2020 • Von Candice Salomé

Ein Rezept ist ein Dokument, das es dem Patienten erlaubt, Medikamente oder Geräte (Krücken, Brillen...) zu erhalten oder einen medizinischen Eingriff durchzuführen (Konsultation eines Facharztes, Radiologie...). Je nach Art der Verschreibungsform ist die Gültigkeitsdauer einer Verschreibung unterschiedlich. Was ist also eine vorschriftsmäßige Verschreibung? Wie lange kann sie je nach Verschreibung gültig sein?
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel!

 

Wie lange ist ein ärztliches Rezept gültig?

Das steht auf einem Arztrezept 

  1. Oben links auf dem Rezept wird der Status des Rezepts angegeben. Bei "gebührenfrei" müssen Sie in der Regel gar nichts zahlen, nur bei sehr teuren Medikamenten. Bei "gebührenpflichtig" zahlen Sie 5-10 Euro selbst. "noctu" bedeutet Nachts und erspart Ihnen den Nacht-Zuschlag, falls das Medikament dringend notwendig ist. "Sonstige" wird bei Angehörigen der Feuerwehr oder Polizei angekreuzt. Bei einem Unfall wird das entsprechende Kästchen angekreuzt, da die Krankenkasse das Geld unter Umständen vom Verursacher erstattet bekommt.

  2. Krankenkasse bzw. Kostenträger: der Name der Krankenkasse. Bei einem Arbeitsunfall ist der Kostenträger die Berufsgenossenschaft.

  3. Patientendaten: Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum.

  4. Kassen-Nummer: die jeweilige Nummer der Krankenkasse.
     
  5. Versicherten-Nummer: diese individuelle Nummer beginnt mit einem Buchstaben, gefolgt von neun Zahlen.

  6. Status: Angaben über Ihre Versicherung. Beginnt die Zahl mit einer 1, sind Sie selbst der Versicherungsnehmer. Eine 3 steht für mitversicherte Angehörige, eine 5 für Rentner in der Krankenversicherung der Rentner. Darauf folgen zwei Zahlen aus Ihrem Geburtsjahr, und zufällige Zahlen.

  7. Betriebsstätten-Nummer: Identifikationsnummer der Praxis. Unten rechts auf dem Rezept steht die Nummer nochmal.

  8. Arzt-Nummer: Identifikationsnummer. Aus der 8. und 9. Stelle kann der Fachbereich entnommen werden.

  9. Datum: der Tag, an dem das Rezept ausgestellt wurde. 

  10. Abkürzung "Rp.": sie steht für "Recipe". Damit wird dem Apotheker empfohlen, welches Medikament er geben soll.

  11. aut idem: bedeutet "oder das gleiche". Meist ist das Feld nicht angekreuzt. In diesem Fall darf der Apotheker auch zu einem günstigeren Mittel greifen, das gleichwertig ist.

  12. Verordnungsfeld: hier werden alle verschriebenen Medikamente aufgelistet (pro Rezept maximal drei Medikamente).

  13. 666rl oder 555rl: diese Angabe dient später bei der Abrechnung.

  14. Abgabedatum in der Apotheke: wird nur vom Apotheker ausgefüllt, der notiert, wann Sie das Medikament in der Apotheke abgeholt haben.

  15. BVG: steht für das Bundesversorgungsgesetz. Kriegsopfer, Kriegsgefangene oder Wehrdienstbeschädigte erhalten das Medikament durch Eintrag der Ziffer 6 kostenlos.

  16. Hilfsmittel: dazu zählen zum Beispiel orthopädische Einlagen. Handelt es sich um ein Hilfsmittel, erhalten Sie es durch Eintragung der Ziffer 7 kostenlos.

  17. Impfstoff: das Feld wird mit der Ziffer 8 ausgefüllt, wenn ein Impfstoff verschrieben wird.

  18. Sprechstundenbedarf: es handelt sich um alle Medikamente, die der Arzt für seine eigene Praxis bestellt.

  19. Begründungspflicht: gilt für zahnärztliche Verordnungen. Hier wird eine 1 eingetragen.

  20. Die Felder Apothekennummer, Zuzahlung, Gesamt-Brutto, Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nummer werden nur vom Apotheker zur Abrechnung ausgefüllt.

  21. Vertragsarztstempel: er muss nicht zwingend gestempelt werden, sondern ist auch in gedruckter Form zugelassen.

  22. Unterschrift: sie darf nicht fehlen. Hat der Arzt nicht unterschrieben, ist das Rezept nicht gültig.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Die Rezeptfarbe informiert über seine Gültigkeit oder den verschriebenen Wirkstoff. Die meist rosafarbenen Kassenrezepte sind bis auf wenige Ausnahmen einen Monat lang gültig. Die meist blauen Privatrezepte können Sie innerhalb von drei Monaten einlösen.

Rotes /rosa Rezept: Ein Monat

Ein rotes (oder auch eher rosafarbenes Rezept) erhält man vom Arzt in der Regel, wenn man bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und ein Medikament aus dem Standard-Arsenal benötigt – ein Antibiotikum etwa oder ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel. Das rote Rezept ist einen Monat lang gültig – das soll sicher stellen, dass Indikation und die entsprechende Medikation einander entsprechen. Wenn der Zeitraum überschritten ist, muss man erneut zum Arzt, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.

Blaues Rezept: Drei Monate

Für Privatversicherte gibt es blaue Rezepte, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen. Ein blaues Rezept muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, es sei denn, der Arzt macht andere Angaben.

Grünes Rezept: Unbegrenzt

Mit dem grünen Rezept empfiehlt der Arzt ein Arzneimittel, das generell nicht verschreibungspflichtig – jedoch apothekenpflichtig – ist. Der Patient kann das gewünschte Arzneimittel also auch ohne das Rezept jederzeit in der Apotheke kaufen, und das grüne Rezept hat unbegrenzte Gültigkeit.

Gelbes Rezept: Acht Tage

Das Gelbe Rezept wird vom Arzt ausgestellt, wenn Betäubungsmittel verschrieben werden und heißt deshalb auch BtM-Rezept. Auf einem gelben Rezept werden Opiate,  sehr starke Schmerzmittel oder Präparate im Rahmen einer Substitutionstherapie (z.B. bei Abhängigkeit von Drogen) verordnet, die strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegen. Vorsicht: Zu den acht Tagen zählen sowohl das Ausstellungsdatum als auch Sonn- und Feiertage, die Einlösung bei der Apotheke sollte also schnell erfolgen.

Weißes Rezept: Sechs Tage

Ein weißes Rezept wird ausgestellt, wenn der Arzt Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid verschreibt. Diese Wirkstoffe wirken sich bei Schwangeren enorm negativ auf die Entwicklung des Embryos aus – besonders Thalidomid, denn es war der wesentliche Wirkstoff im Beruhigungsmittel Contergan. Seit 2006 ist der Wirkstoff in einigen Ländern gegen eine besonders bösartige Krebsart zugelassen, das multiple Myelom. Außerdem wird es unter strengen Auflagen in der Lepra-Behandlung eingesetzt. Das weiße Rezept muss innerhalb von sechs Tagen eingelöst werden.

Entlassungsrezept: Drei Tage

Nach einem Krankenhausaufenthalt wird dem Patienten häufig ein Entlassungsrezept zur weiteren Versorgung mitgegeben. Der Unterschied zu einem „normalen“ blauen oder rosafarbenem Rezept besteht darin, dass auf dem Rezept der Hinweis „Entlassmanagement“ vermerkt ist. Das Entlassungsrezept ist in der Regel drei Werktage inklusive des Ausstellungsdatums gültig. 

Seit März 2020: Das Wiederholungsrezept

Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, auf die die Apotheke ein Arzneimittel mehrmals abgeben darf. Das Wiederholungsrezept ist für Patienten vorgesehen, die ein Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Die gesondert gekennzeichneten Rezepte ermöglichen dem Patienten nach erstmaliger Belieferung drei weitere Arzneimittelabgaben, ohne dass eine neue Verordnung ausgestellt werden muss. Die Gültigkeitsdauer ist vom Arzt festzulegen. Fehlt diese Angabe, so ist die Gültigkeit auf drei Monate festgesetzt.

Darauf Anspruch haben chronisch Kranke. Dazu gehören Patienten, die einmal im Quartal ihren Arzt wegen ein- und derselben Erkrankung aufsuchen müssen, bereits über ein Jahr lang. Auch Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3, Menschen mit verminderter Lebenserwartung, Dauererkrankte und bspw. Menschen mit einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit (mind. 60%) gehören dazu.

Seh- und Hörhilfen

Laut Hilfsmittelrichtlinie der Krankenkassen ist eine Verordnung (Rezept) 28 Tage nach Ausstellung gültig. In diesem Zeitraum muss mit der Versorgung begonnen werden. Die Sehhilfe muss in diesem Zeitraum nicht abgegeben sein. Wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.

Elektronisches Rezept in Österreich

Patientinnen und Patienten – vor allem jene, die Dauermedikation brauchen – können sich in Österreich ihr Rezept telefonisch und auf elektronischem Weg holen. Die Maßnahme soll helfen, Ordinationsbesuche angesichts der Ausbreitung des Coronavirus auf ein Minimum zu reduzieren.


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1 Kommentar


biggi1964 • Botschafter-Mitglied
am 14.08.20

Vielen Dank für diese Information.Sie ist sehr hilfreich im Alltag

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