Sanieren sich Flüchtlinge die Zähne auf Staatskosten?
Veröffentlicht am 13.02.2016 • Von Giovanni Mària
Hallo,
hier ein Artikel, der mit ein paar Vorurteilen aufräumt:
Faktencheck: Was Flüchtlinge beim Zahnarzt erwartet
Sanieren sich Flüchtlinge die Zähne im großen Stil auf Staatskosten? In sozialen Medien kursieren solche Berichte. Der Faktencheck zeigt, welche Behandlungen finanziert werden und was sie kosten.
Ein Zahnarztbesuch kann teuer werden, beim Zahnersatz zum Beispiel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen festen Zuschuss. Der Wert orientiert sich an der sogenannten Regelversorgung, deren Kosten der Beitrag etwa zur Hälfte deckt. Den Rest zahlt der Patient. Wünscht jemand eine aufwendigere Lösung, etwa eine Goldkrone oder sogar ein Implantat, ist schnell eine Zuzahlung in drei- oder sogar vierstelliger Höhe nötig. Manche Patienten schließen deshalb eine Zahnzusatzversicherung ab, andere lassen es auf den Ernstfall ankommen.
Berichte darüber, dass Asylbewerber sich in Deutschland die Zähne sanieren lassen können, ohne draufzuzahlen, wecken deshalb Neid. In den sozialen Medien kursieren solche Behauptungen, etwa hier und hier. Darunter empörte Kommentare, wie etwa "WARUM ????? Wir müssen doch auch selber zahlen" oder "Unsereins verzichtet auf Zahnersatz, weil man es sich kaum leisten kann ... warum nicht gleiches Recht für alle? Sind wir jetzt die Menschen 2. Klasse?"
Ein Überblick, wie die Situation tatsächlich ist.
Was steht im Gesetz?
In welchen Fällen Flüchtlinge Anspruch auf medizinische Behandlungen haben, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Dort heißt es: "Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. (...) Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist."
Konkret bedeutet das: Wer unter Zahnschmerzen leidet oder wer aufgrund von Zahn- oder Zahnfleischproblemen nicht richtig essen, schlucken, sprechen kann, der wird behandelt. Allen voran können Karies, Zahnfleisch- oder Wurzelentzündungen Schmerzen verursachen, die eine sofortige Behandlung nötig machen.
In den ersten 15 Monaten tragen nicht die Krankenkassen die Kosten, sondern auf Landesebene bestimmte Behörden. Ansprechpartner ist oft das örtliche Sozialamt. Nach 15 Monaten gilt dann der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt dann beim Thema Zahnheilkunde keinen Unterschied mehr zwischen einem Flüchtling und einem Kassenpatienten.
Was wird bezahlt, was nicht?
"Derzeit gibt es keinen festen, bundesweit einheitlich gültigen
eistungskatalog für Flüchtlinge. Der Leistungsumfang ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von einem ständigen Wandel geprägt. Teilweise haben auch Gemeinden Sonderregelungen in diesem Bereich mit den Krankenkassen getroffen", teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.
Wann lässt sich die Versorgung mit Zahnersatz aufschieben, wann nicht? Ein Dokument der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns liefert Beispiele: Verliert jemand durch einen Unfall einen Frontzahn, sei der Ersatz in der Regel unaufschiebbar, da die Lücke entstellend und psychisch belastend sei. Bestehe so eine Lücke aber schon lange, gelte die Behandlung in der Regel weiterhin als aufschiebbar. Die KZBV teilt mit, dass bei solchen zahnprothetischen Maßnahmen gegebenenfalls nur Provisorien verwendet werden sollten.
Weiter lesen könnt ihr hier: spiegel.de
LG
Andrea
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