Seit 01.04. dürfen in Deutschland keine E-Zigaretten mehr an Jugendliche verkauft werden
Veröffentlicht am 04.04.2016 • Von Giovanni Mària
Ab sofort: E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden
Ab 1. April dürfen in Deutschland keine E-Shishas und E-Zigaretten mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Das Gesetz soll den Nachwuchs vor schädlichen Stoffen schützen.
Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen ab sofort nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Zum 1. April sind entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. "Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks, am Freitag.
Weil E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, waren sie bislang vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. "Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so Marks. Das jetzt in Kraft getretene Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel.
E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Fälschlicherweise haben sie oft den Ruf, eine völlig harmlose Alternative zum Tabakrauchen zu sein. Auf Jugendliche könnten sie auch wegen Geschmacksrichtungen wie Schokolade oder diversen Fruchtsorten attraktiv wirken.
Ab Mai Schockbilder auf Zigarettenpackungen
Laut einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert.
Zum Jugendschutz beitragen sollen ab Mai dann zudem Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Mitte März billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz. Es schreibt vor, dass Warnbilder und aufklärende Texte künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken müssen. Bislang sind die Hersteller in Deutschland nur zu deutlich kleineren Warnhinweisen verpflichtet.
Quelle: spiegel.de
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