Krebs: Trotz Behandlung in den Urlaub fahren!
Veröffentlicht am 04.02.2022 • Von Claudia Lima
Fast 500 000 neue Krebsfälle werden pro Jahr in Deutschland entdeckt. Die Medizin hat enorme Fortschritte gemacht und die Sterblichkeitsrate sinkt. Die sehr düstere Wahrnehmung der Erkrankung in Verbindung mit dem Tod tendiert allmählich dazu, dass der Krebs immer mehr auf der Seite des Lebens steht.
Trotz immer innovativerer, wirksamerer und weniger traumatischer Behandlungen sind die Folgen und das Leiden, die mit der Erkrankung verbunden sind, jedoch nicht leichter geworden, und jeder Kranke sollte sich eine Pause gönnen und Urlaub machen!
Wie kann man dies angehen? Wie lassen sich ein Urlaub und die Fortsetzung der Betreuung vereinbaren?
Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar möchten wir uns noch einmal mit der Organisation und den Vorsichtsmaßnahmen befassen, die man treffen muss, wenn man an Krebs erkrankt ist und in den Urlaub fahren möchte.
Wenn Sie Antworten möchten, lesen Sie unseren Artikel!
Wenn eine Person an Krebs erkrankt, wird ihr Leben für die Dauer der Erkrankung und der Behandlung in Klammern gesetzt. Während sie gegen die Erkrankung ankämpft, ist es wichtig, „an die frische Luft“ zu gehen und Urlaub zu machen, der der Person und ihrem Umfeld gut tut.
Nur weil man aufgrund einer Krebserkrankung in Behandlung ist, heißt das nicht, dass man nicht in den Urlaub fahren darf.
Da Krebs jedoch zahlreiche Auswirkungen auf den Alltag der Patienten hat, ist es manchmal schwierig, Urlaubspläne zu schmieden, und die Organisation kann eine zusätzliche Quelle der Angst darstellen.
Welche Schritte sollte man vor einem Urlaub unternehmen?
Vor der Reise bei seinem Onkologen einen Termin vereinbaren
Um seinen Urlaub unbeschwert genießen zu können, sollten die Zustimmung seines Arztes eingeholt werden. Nur bei laufenden klinischen Studien oder schweren Kontraindikationen könnte der Arzt eine Ablehnung aussprechen. In bestimmten Situationen kann der Arzt einer Verschiebung der Injektion einer Chemotherapie zustimmen.
Sich vor dem Urlaub bei der Krankenkasse informieren
Vor der Abreise ist es wichtig, sich darüber zu informieren, ob seine Krankenversicherung auch Behandlungen im Ausland übernimmt. Es ist möglich, dass der Patient den Betrag der Behandlung vorlegen muss und dieser dann rückerstattet wird. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Krankenkasse nichts übernimmt. Wenn der Urlaub im EU-Ausland stattfindet, sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mit im Gepäck sein. Wenn der Urlaub außerhalb der EU ist, sollte bei der Krankenkasse nachgefragt werden.
Die erforderliche Menge an Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln besorgen
Man muss auch im Urlaub seine Medikamente weiter nach den Empfehlungen seines Arztes einnehmen. Darüber hinaus kann man vor der Abreise ein Rezept beantragen, das speziell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Was die medizinischen Hilfsmittel betrifft, so sollten diese im Voraus an den Urlaubsort geliefert werden.
Sich über die medizinischen Strukturen am Urlaubsort informieren
Es sollten Apotheken, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen ausfindig gemacht werden, die hilfreich sein könnten. Im Vorfeld des Urlaubs können medizinische Informationen weitergegeben werden. Bei einem Urlaub im Ausland sollte man an eine Rückholversicherung denken.
Wissen, wann man in Urlaub fahren kann
Nach einer Strahlentherapie ist es möglich, bereits am darauffolgenden Tag in den Urlaub zu fahren.
Bei einer Chemotherapie hingegen müssen die Reaktionen des Körpers nach den vorherigen Sitzungen berücksichtigt werden. Wie hat er reagiert? Wie lange dauert es, bis er sich erholt hat?
Seine Krankenakte und seine Medikamente griffbereit haben
Der behandelnde Arzt sollte darauf hinweisen, welche Medikamente man bei sich haben sollte, und sie in einer kleinen Tasche verstauen. Außerdem ist es wichtig, alle krankheitsbezogenen Unterlagen (Rezepte, Krankenversicherungskarte, Blutgruppenkarte usw.) bei sich zu haben.
Seine Medikamente korrekt einnehmen
Die richtige Einnahme der Medikamente ist entscheidend, um den Gesundheitszustand zu erhalten und den Urlaub unbeschwert genießen zu können. Wenn z. B. regelmäßige Blutentnahmen erforderlich sind, sollte man alles so organisieren, dass dies am Urlaubsort möglich ist.
Sich vor Sonneneinstrahlung schützen
Es ist ratsam, nach einer Strahlen- oder Chemotherapie die Sonne zu meiden, da die Hautreaktionen stark ausfallen können.
Wenn Sie sich einer Strahlentherapie unterziehen, sollten Sie sich mindestens ein Jahr lang nicht vollständig der Sonne aussetzen, und für den Körperteil, der bestrahlt wurde, ist ein lebenslanger hoher Schutz erforderlich, da die Haut in diesem Bereich sehr angegriffen ist. Nach einer Chemotherapie muss man sehr auf die Sonne ahcten, da es schnell zu einem Sonnenbrand kommen kann, vor allem nach dem Schwimmen. Eine Sonnencreme ist als Sonnenschutz sehr empfehlenswert.
Wissen, welche Aktivitäten durchgeführt werden können und sich anpassen
Angemessene körperliche Aktivitäten verbessern die Lebensqualität der Patienten, da Sport eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Müdigkeit und die Nebenwirkungen der Krebsbehandlung hervorruft. Allerdings sollte man seine Anstrengungen eingrenzen und sich auch der Erholung widmen.
Bei anderen Freizeitaktivitäten wie Besichtigungen, Wanderungen und anderen Aktivitäten sollte man sich den Bedingungen (Wetter, Menschenmengen) anpassen, um nicht unter ihnen zu leiden und eine Ermüdung zu riskieren.
Ausgehend von der Feststellung, dass es für Patienten unüberwindbar oder sogar undurchführbar erscheinen kann, in den Urlaub zu fahren, hat das französische Institut Curie 2011 das Konzept der „Urlaubsberatungen“ entwickelt, eine Einrichtung, die es Krebspatienten ermöglicht, in den Urlaub zu fahren, wenn ihr Zustand es zulässt. Dieser Prozess umfasst einen zielgerichteten medizinischen Arztbesuch, die Delegierung der Pflege, damit die Person ihre Behandlung an ihrem Urlaubsort erhalten kann, und eine finanzielle Beteiligung für die am stärksten benachteiligten Personen. Die Bedingungen für diese Regelung für das Institut Curie sind unter anderem ein Aufenthalt von mindestens zwei Wochen und in Frankreich.
Bei einem Auslandsaufenthalt wäre eine der Möglichkeiten, sich ein Mindestmaß an Kostenübernahme zu sichern, die EHIC-Karte, eine europäische Krankenversicherungskarte, mit der die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die von den öffentlichen Diensten der 27 Länder der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz ausgestellt werden, übernommen werden.
Das Rote Kreuz bietet sogenanntes betreutes Reisen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen an. Qualifizierte Reiseleiter begleiten die Personen oder Gruppen zum Urlaubsort und kümmern sich hier z.B. auch um den Transfer. Gegebenenfalls sind auch Bezuschussungen möglich.