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Neues zum Thema Patientenverfügung

Veröffentlicht am 24.09.2015 • Von Giovanni Mària

Neues zum Thema Patientenverfügung

Verbesserung von Patientenverfügungen: Fürs Lebensende gut beraten

Soll alles medizinisch Mögliche gemacht, das Leben um jeden Preis verlängert werden? Oder sollen in der letzten Lebensphase nur die Schmerzen gelindert werden? Wie können Betroffene festhalten, wenn sie ihre Meinung im Lauf des Sterbeprozesses ändern? Um diese und andere Fragen geht es, wenn der Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes am Montag im Bundestag öffentlich angehört wird und am Mittwoch Abgeordnete fraktionsübergreifend mit Sachverständigen zum Thema Sterbebegleitung diskutieren.

Egal ob nach einem Unfall oder nach langer Krankheit, in kritischen Situationen sind Patienten oft nicht bei Bewusstsein und können ihre Einwilligung oder Ablehnung zur medizinischen Behandlung nicht selbst geben. Patientenverfügungen sollen helfen, diese wichtigen Fragen vorab zu klären und im Sinne der Betroffenen festzulegen, wie Mediziner handeln sollen und wie nicht.

Einfach ist die Sache aber nicht: So schwierig wie die Frage, wie man mit einer zukünftigen Krankheit umgehen möchte, so kompliziert ist es, die Formulare auszufüllen. Ab wann ist beispielsweise das Gehirnunwiderruflich geschädigt? Wann ist der Sterbeprozess unabwendbar? Was tun bei einer schweren Krebserkrankung, die nicht mehr heilbar ist, intensivmedizinische Maßnahmen das Leben aber ein wenig verlängern könnten?

 

Der Laie ist mit diesen Fragen schnell überfordert.

Immer wieder über Wünsche sprechen

Hilfe gibt es zwar von juristischer oder medizinischer Seite. Notare, Ärzte oder Verbände bieten ihre Dienste an, verlangen jedoch mitunter nicht wenig Geld dafür. Als Patientenverfügungen 2009 gesetzlich geregelt wurden, entschied sich die Politik gegen eine Kostenübernahme. Daher sind die Verfügungen wenig verbreitet, obwohl sie eigentlich die Patientenautonomie stärken und Ärzte sowie Angehörige vor stressigen Entscheidungen bewahren können. Zudem sind sie oft nicht so detailliert und aussagekräftig, wie sie nach dem Gesetz sein sollten, um verbindlich zu sein. Aus diesem Grund werden sie nicht immer beachtet.

"Die konventionelle Umsetzung der Patientenverfügung ist vollständig gescheitert", sagt Jürgen in der Schmitten von der Uni Düsseldorf. Der Palliativmediziner tritt stattdessen für eine umfassende Versorgungsplanung ein, wie sie in Australien, den USA oder Neuseeland unter dem Begriff "Advance Care Planning" schon verbreitet ist. Das Konzept sieht vor, dass interessierte Patienten oder auch Gesunde in einem längeren Gesprächsprozess über ihre Wünsche sprechen, welche in eine Patientenverfügung einfließen können.

 

Dabei werden sie von geschulten Gesprächsbegleitern beraten. Auch enge Familienangehörige, Hausärzte oder Pfleger können beteiligt werden. Indem der Ansatz der gesundheitlichen Versorgungsplanung ein Netzwerk mit Vertrauenspersonen einbezieht, soll im Ernstfall schnell die Entscheidung getroffen werden können, die dem Patientenwunsch entspricht. Regelmäßige Gespräche können die sich im Laufe der Zeit verändernden Einstellungen berücksichtigen.

Wenn die Patientenverfügung nicht verstanden wird

Einen ähnlichen Ansatz bietet das Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt bereits seit einigen Jahren an. Nach der Beratung hätten zwei Drittel der Teilnehmer ihre Patientenverfügung geändert, weil sie verschiedene Punkte vorher nicht richtig verstanden hatten, sagte der Medizinethiker Kurt Schmidt auf einer Tagung zum "Advance Care Planning" in München.

Das US-amerikanische Unternehmen Kaiser Permanente bietet "Advance Care Planning" in vielen seiner Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen an. Im Norden Kaliforniens seien seit 2013 schon 845 Berater ausgebildet und mehr als 50.000 Gespräche geführt worden. Jedem Teilnehmer würden mehrere Termine angeboten, die jeweils ein bis zwei Stunden dauerten, sagte der Palliativmediziner Daniel Johnson von Kaiser Permanente.

In einem Forschungsprojekt hat der Allgemeinmediziner in der Schmitten zusammen mit dem Medizinethiker Georg Marckmann von der Universität München bestätigt, dass dieser Ansatz zu deutlich besser ausgearbeiteten Patientenverfügungen führt.

 

Früher mit dem Sterben beschäftigen

Damit haben sie auch das Interesse des Bundesgesundheitsministeriums geweckt. Noch dieses Jahr soll das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet werden, das sich auch dieses Themas annimmt. Pflegeeinrichtungen können ihre Bewohner beraten und Netzwerke zur gesundheitlichen Versorgungsplanung aufbauen - und Kosten über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.

Laut Till-Christian Hiddemann vom Gesundheitsministerium soll auf diesem Weg die Grundlage für die Einführung der Versorgungsplanung in Deutschland geschaffen werden. "Es geht darum, die Strukturen im Gesundheitssystem so zu ändern, dass eine wohlüberlegte und aussagekräftige gesundheitliche Versorgungsplanung in der medizinischen Praxis berücksichtigt wird", so Hiddemann.

Der Allgemeinmediziner Nils Schneider von der Medizinischen Hochschule Hannover begrüßt diesen ersten Schritt. Dieser müsse aber schon früher getan werden: Erst im Pflegeheim mit der Versorgungsplanung zu starten, sei definitiv zu spät. "Die Menschen kommen in einem Gesundheitszustand ins Heim, der schon vorher viele Entscheidungen erfordert", sagte er auf der Tagung in München. Auch sind ältere Menschen dann oft bereits kognitiv beeinträchtigt. Laut Erika Stempfle vom Diakonie-Bundesverband brauche es außerdem deutlich mehr Geld, als bisher eingeplant.

 

Ansonsten könnten die Wünsche der Patienten am Ende nicht umgesetzt werden.

Quelle: spiegel.de

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Autor: Giovanni Mària, International Traffic Manager

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7 Kommentare


Freddy
am 01.03.16

Diskutieren tuen wir immer wieder darüber, nur gemacht haben es die wenigsten. Habe mir die Vordrucke aus dem Internet runtergeladen. Ein anderes genau so wichtiges Problem ist, wenn man die Verfügung beim
Notar aufsetzen lässt, anschließend eine gepfefferte Rechnung ins Haus steht. Weis es von guten Bekannten, die haben sich gegenseitig abgesichert.
Wir treffen uns zur Info-Veranstaltung nächsten Dienstag. Die Senioren der Stiftung Bahn-Sozialwerk werden
von Vertretern der Polizei, der Betriebskrankenkasse und der DEVK beraten.


koechli2606
am 26.09.16

Es gibt etwas neues zur patientenverfügung:

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?newsletter=2016_09_26/NL&id=65265

rteil: «Welle der Unsicherheit» bei Patientenverfügungen

Nach Urteil- «Welle der Unsicherheit» bei Patientenverfügungen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat dem Gesetzgeber vorgeworfen, den Bürger bei der Erstellung von Patientenverfügungen allein zu lassen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Patientenverfügungen äußerst präzise formuliert werden müssen, sei eine gute Beratung zwingend nötig.
 
Doch es sei vollkommen offen, wo diese Beratung herkommen solle, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur dpa. Möglich sei, dass auch Pflegekräfte, Seelsorger, Sozialarbeiter und Ärzte das machen könnten. Die dürften aber nicht Mitarbeiter eines Leistungsanbieters oder Kostenträgers sein. Verständlicherweise scheuten Menschen «davor zurück, sich Fragen von Krankheit und Sterben zu stellen», führte Brysch weiter aus. «So entstehen Patientenverfügungen, die praxisuntauglich sind. Ich schätze, dass das auf die Mehrheit der Dokumente zutrifft», sagte der Stiftungsvorstand. «Dann schnappt die Falle der leichten Lösungen zu. Das fängt bei Ankreuzformularen und Textbausteinen an.» Teilweise werde auch für «notarielle, lebensferne Standardtexte viel Geld bezahlt».
 
Brysch beklagte eine «Welle der Unsicherheit», die der BGH-Beschluss, der Anfang August veröffentlicht worden war, ausgelöst habe. Dies mache deutlich, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt seien.
 
Eine Verfügung kommt zum Einsatz, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann und eine Diagnose der Ärzte vorliegt. Im Mittelpunkt stehen Behandlungsanweisungen für konkrete Krankheitssituationen. Sie richten sich an die Ärzte und auch an Vertrauenspersonen, sogenannte Vorsorgebevollmächtigte, die der Verfasser bestimmen kann. Die Krankheitssituationen, zu denen man keine oder nur eine zeitlich begrenzte Behandlung wünscht, müssen nach dem BGH-Beschluss genau beschrieben sein. Es geht dabei um künstliche Beatmung, Herz-Kreislauf-Stabilisierung, Dialyse, Reanimation, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung.
 
Im Fall eines Hirnschadens gibt es verschiedene Ursachen und Zustände. Fällt der Patient durch Sauerstoffmangel im Gehirn oder aber durch einen Unfall in ein Wachkoma, ergeben sich dadurch voraussichtlich unterschiedliche Krankheitsverläufe. Bei einer Hirnverletzung ist die Rückbildung der Symptome nach sechs bis zwölf Monaten ohne Reaktionsverbesserung wenig wahrscheinlich. Bei Sauerstoffmangel sind die Aussichten schon nach drei bis vier Monaten schlecht. In der Verfügung kann angegeben werden, wie lange eine künstliche Beatmung oder Ernährung in einem bestimmten Fall dauern soll oder ob sie überhaupt zur Anwendung kommt.
 
Auch Situationen wie Organversagen oder Demenz sollten in die Verfügung aufgenommen werden. Beim schleichenden Verlust der geistigen Fähigkeiten oder des Erinnerungsvermögens steht das späte Demenzstadium im Mittelpunkt. Eine selbstständige Lebensführung ist nicht mehr möglich. Es kann so weit kommen, dass künstlich ernährt werden muss. Für diesen Fall kann der Mensch den Verzicht auf diese Maßnahme festlegen. Er kann auch verfügen, dass Nebenerkrankungen wie eine Lungenentzündung oder Krebs nicht behandelt werden. Beim Organversagen geht es um den Ausfall lebenswichtiger Organe wie Herz, Lunge, Leber oder Nieren. Ohne Intensivmaßnahmen stirbt der Patient. Er kann verfügen, dass bestimmte Maßnahmen nach Feststehen der Diagnose eingestellt werden. Beim Nierenversagen wäre das die Dialyse.
 
Ohne eine Patientenverfügung versuchen die Ärzte mit allen Mitteln, den Patienten am Leben zu erhalten. Ist der Mensch hirntot, können sie zu dem Schluss kommen, dass ein Abschalten der Apparate sinnvoll ist. Hat der Patient auch keine Vorsorgebevollmächtigten, die seine Interessen vertreten, wird von Amts wegen ein Betreuer bestellt, der mitbestimmen kann. Wer im Todesfall Organe spenden will, muss aber einwilligen, dass bestimmte Verfügungen, zum Beispiel zum Geräteeinsatz, vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.
 
26.09.2016 l dpa
Foto: Fotolia/Bernhard Schmerl

das dürfte die Abfassung einer solchen Verfügung erheblich erschweren....

koechli2606

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