Pfusch beim Arzt
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Anwart
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Anwart
Zuletzt aktiv am 14.12.18 um 16:47
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einen Behandlungsfehler den muss man auch solchen erkennen können und ich glaube daran scheitert es bei vielen schon sehr schwieriges Thema, wie mir einmal ein Arzt zu diesem Thema sagte: " die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ".
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Gibt es auf Carenity Mitglieder, die der Meinung sind, sie sind Opfer von Behandlungsfehlern?
Freddy
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Freddy
Zuletzt aktiv am 18.11.24 um 15:46
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Ich hatte auch so eine Ahnung, beweisen konnte ich es natürlich nicht. Nach der
ersten Bandscheiben -OP folgte 10 Tage später die zweite. Es wurde nicht alles entfernt, was lose war und demzufolge bei Belastung raus gerutscht ist. Deshalb stand ich auch dem Chefarzt kritisch gegenüber und habe medizinische Behandlung hinterfragt.
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LgE
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Das mit dem Nachweis wird wohl sehr oft schwierig...
Freddy
Guter Ratgeber
Freddy
Zuletzt aktiv am 18.11.24 um 15:46
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Deshalb habe ich ja vor jeder verordneten Behandlung die Sinnhaftigkeit hinterfragt. Bei meiner 2. OP LWS
sollte der Liquorkanal zur Entnahme von Hirnwasser angestochen werden. Da man es mir nicht erklärte, habe
ich die Unterschrift verweigert. War gleich der Freund vom Chefarzt. Er beorderte den Chefarzt der Röntgen-
abteilung zu mir und der fragte was los wäre. Habe ich ihm gesagt,er erklärte was gemacht wird und warum.
Nächsten morgen war alles innerhalb 10 Minuten erledigt. Sie wollten MS ausschließen, nur erklären wollte
er nichts.
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LgE
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Ich erkundige mich auch immer ganz genau, bevor ich irgendeinem Eingriff zustimme. Lieber holt man sich eine zweite Meinung ein, diskutiert auch mal mit anderen Betroffenen und surft etwas auf den Seiten von Patientenvereinigungen etc. im Netz. Einige Ärzte schauen einfach vor allem auf eines: ihren Geldbeutel.
Brombaer
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Brombaer
Zuletzt aktiv am 19.11.24 um 01:18
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Halloli,
meine ehemalige Zahnärztin hat mir mehrere zu kurze Kronen gesetzt und trotz dessen dass nach der Setzung kein Zahnfleischschwund war, lagen die Zahnhälse frei, so dass ich an einem Zahn dort eine Karies entwickelt habe.
Die Krankenkasse hat diesen Fehler mir bestätigt (nach Feststellung durch meinen neuen Zahnarzt) und mir Ersatz zugesagt. Nach dem Gesetz muss aber der erstausführende Arzt eine Chance haben, den Fehler zu beheben, sprich ich hätte zu der Ärtztin gehen müssen und sie hätte neue Kronen auf ihre Kosten setzen müssen. Darauf habe ich der Krankenkasse erklärt, dies fände ich nicht praktikabel, da ich zu der alten Zahnärztin kein Vertrauen mehr habe. Aus meiner Sicht wäre es besser, ein anderer Arzt behebt, den Fehler auf Kosten des fehlerhaften Arztes. Dies ist aber leider nicht durchsetzbar.
Gruss ... Sabine
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Ich lebe mit, aber nicht für meinen Diabetes.
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Hallo Brombaer ,
kann ich gut verstehen, würde mir genauso gehen. Zu dieser Ärztin hätte ich auch kein Vertrauen mehr.
Wahrscheinlich mal wieder eine Kostenfrage. Während Ärztin eins umsonst "nachbessern" muss, muss Ärztin zwei bezahlt werden und von Ärztin eins kann man kein Geld zurückfordern..
Zahlst du die Behandlung jetzt selbst?
Gruß
Verena
Brombaer
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Brombaer
Zuletzt aktiv am 19.11.24 um 01:18
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Halloli Verena,
ist schon einige Jahre her (so ca. 5 Jahre) und alles ist beim neues super kompetenten und charmanten neuen Zahnarzt ausgetauscht worden und ich habe meine Eigenanteil für alle Kronen geleistet und bis jetzt keine Probleme im Bezug auf Zahnhalskaries bekommen.
Das beste war, dass die Pfuschärztin auch noch mein Bonusheft einbehalten wollte (hatte es dummerweise bei ihr in meiner Krankenakte gelagert). Das hat mein jetziger Zahnarzt für mich erkämpft und bekommen.
Gruss ... Sabine
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Ich lebe mit, aber nicht für meinen Diabetes.
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Hallo,
hier ein Artikel zum Thema Behandlungsfehler:
Behandlung: Fehlerhaft
Sie haben das Gefühl, Ihr Arzt habe gepfuscht? Dann sollten Sie unbedingt handeln.
Am Anfang steht dieses mulmige Gefühl. Ist da beim letzten Arztbesuch vielleicht etwas schiefgelaufen? Wer denkt, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, kommt so schnell nicht wieder zur Ruhe. Musste die Strahlenbelastung durch diese überflüssige Röntgenaufnahme wirklich sein? Hätte der Zahn nicht doch irgendwie erhalten werden können? Ist die Nierenschädigung auf eine falsche Dosierung des Medikaments zurückzuführen? Hat sich der Augenchirurg beim Lasern vertan, und ist deshalb alles unschärfer als vorher?
Hinter alldem steht auch stets die Frage: Lässt sich die Prozedur medizinisch rechtfertigen? War es ein Risiko, an dem keiner Schuld trägt, das einfach zur Behandlung gehörte – oder hat der Arzt einen fahrlässigen Fehler begangen?
Jochen Weiss*, 45, hatte nach dem Verlust eines Backenzahns die Lücke mit einem Implantat füllen lassen. Doch schon nach zwei Wochen wackelte das Implantat. Weiss ging zurück zu seinem Implantologen, der es noch einmal einsetzte, "jetzt hält es 100 Prozent", sagte er. Aber er irrte: Nach ein paar Tagen war das Implantat wieder locker.
Mehr als 20.000 Fälle werden jedes Jahr erfasst, bei denen der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht. Bei mehr als 6.000 von ihnen wird tatsächlich einer nachgewiesen, darunter 80 Todesfälle. Jenseits dieser offiziellen Zahlen gehen Schätzungen von einer viel höheren Fehlerzahl aus: Laut dem AOK Behandlungsreport 2014 unterlaufen Ärzten und medizinischem Personal jährlich in etwa 188.000 Fällen Behandlungsfehler, an denen etwa 18.800 Menschen versterben.
Nur einen winzigen Teil davon machen folgenschwere Irrtümer wie der berühmte falsch amputierte Fuß aus. "Behandlungsfehler können in jeder Phase des Arzt-Patienten-Kontakts passieren", sagt die Medizinerin und Anwältin Britta Konradt, die sich mit ihrer Kanzlei in Berlin auf das Thema spezialisiert hat. Es beginne schon mit der Diagnosestellung: "Wenn eine ganz eindeutige und zweifelsfreie Diagnose wie ein im Röntgenbild deutlich sichtbarer Knochenbruch nicht gestellt wird, dann ist das ein Behandlungsfehler", sagt Konradt.
Auch wenn der Mediziner frühzeitig falsche Diagnosen stelle, ohne Untersuchungen anzuordnen, die sich eigentlich aufdrängen, könne er dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Macht der Arzt zum Beispiel bei eindeutigen Hinweisen auf eine schwere bakterielle Infektion der Atemwege keine Blutuntersuchung (und gibt kein Antibiotikum), dann ist er mitverantwortlich, wenn sich durch die ungehinderte Ausbreitung der Bakterien eine lebensgefährliche Hirnhautentzündung entwickelt.
Die Krankenkassen erstellen kostenlose Gutachten
Schon die Aufklärung ist anfällig für Fehler. "Damit sich der Patient bestmöglich für oder gegen einen Eingriff entscheiden kann, sollte er immer auch über die Alternativen informiert sein, die für ihn infrage kommen", sagt Konradt. Wie wichtig das ist, zeigt der tragische Fall von Oliver Anger*, den Konradt vertreten hat.
Bei Anger fanden die Ärzte im Jahr 2013 einen Hirntumor, der behandelt werden musste. Der Neurochirurg sagte, an einer Operation führe kein Weg vorbei. Vor dem Eingriff nahm er sich auch Zeit, um das Vorgehen und die Risiken mit Anger eingehend zu besprechen. Während der Operation kam es dann zu mehreren Blutungen. Als Anger aufwachte, konnte er seinen linken Arm und sein linkes Bein weder fühlen noch bewegen. Er war zum Pflegefall geworden. "Dafür kann man den Arzt nicht verantwortlich machen, es ist ein Risiko der Operation. Und er hat vorher darüber aufgeklärt", sagt Konradt. Als Anger sich jedoch bei einem Neurologen vorstellte, sagte der ihm, dass der Tumor auch hätte bestrahlt werden können. Davon hatte der Chirurg ihm nichts gesagt. Dass Bestrahlung sogar die gängigere Methode ist, zeigt auch ein Gutachten, mit dem Konradt für Anger ein Schmerzensgeld vor Gericht erstritt.
aus: zeit.de
Wer von euch war schon Behandlungsfehlern ausgesetzt?
Seid ihr dagegen vorgegangen?
Fühlt ihr euch genügend beraten oder seid ihr der Meinung, dass es in Deutschland z. B. vor Operationen an Aufklärung fehlt?
Gruß
Verena