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Sie wollen Pflegeleistungen beantragen? So schreibt man ein Pflegetagebuch...
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Es ist wirklich wichtig, eine lange Liste mit Tätigkeiten zu haben, die der Kranke nicht mehr oder nicht mehr wie vorher erledigen kann und jeden Handgriff zu notieren, der als Hilfestellung nötig ist...
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Sollte jeder lesen, bevor er mit dem MDK zu tun bekommt. Danke, Andrea!
koechli2606
Guter Ratgeber
koechli2606
Zuletzt aktiv am 12.01.23 um 18:02
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Hallo,
auch ich sammle (fast täglich) neue Erfahrungen mit meinem Pflegedienst.
Ich habe zwar mittlerweiler Pflegestufe 0 - aber wirklich viel bringt es mir nichts, wie ich finde.
Von der Pflegekasse ibts nicht das, was ich benötige.Zwar zahlt mir die Grundsicherung der Stadt Lübeck so einige, das "gelbe vom Ei ist aber nicht.
Von der Grundsicherung wird mir
Reinigen der Wohnung 6 xwöchentlich ( zusammengefasst mit 2 x wöchentlich 2,5 Stunden)
Kleine Morgen- und Abendtoilette 1 x täglich
Wäsche wechseln/waschen 6x wöchenttlich
Bettwäsche wechseln / waschen 6 x wöchentlich
Einkaufen 6 x wöchentlich
bewilligt.
Grundlage für diese Bewilligungen war das letzte Gutachten des MDK.
Alle weiteren, von mir beantragten Gegenstände wurden mir von der Pflegekasse und auch von der Grundsicherung nicht bewillgt - ebenfalss aufgrund der MDK-Gutachten.
)Mittlerweile wird vom Pflegedienst 2x täglich Zucker und Blutdruck gemessen, die Arme eingwcremt.
Ich habe manchmal den Eindruck, bei mir geht's zu wie auf dem Hauptbahnhof- so ost kommt jemand.)
Irgendwie sollte auch noch Hilfe zum Kochen kommen - das scheint im Moment aber "irgendwie untergegangen" zu sein.
Mal abgesehen davon, dasß vor lauter Schreibarbeiten der Pflegekräfte kaum Zeit bleibt, noch was zu machen, nervt es manchmal doch.
Aber das Pflegetagebuch will ja auch ausgefüllt sein, obwohl ich manchmal den Eindruck habe, daß es doch nie jemand liest.
Jedenfall nich tder MDK.
Zum Schluß noch folgende Anmerkungen:
Alle 6 Monate kann ein neues Gutachten beim MDK angefordetr werden - und die müssen dann kommen!!!
Also: Immer neu stellen - vielleicht kommt ja was "bessers" dabei raus.
Widerspruch einlegenm bringt meist nichts, weil dann meist "nach Aktenlage" entschieden wird. Lieber ein n eues Gutachten beantragen.
Vielleicht bringt ja auch ein ausführliches Gespräch moit Eurem Pflegedienst noch was. Wen Fragen auftauchen - immer mit denen Reden. Sie MÜ?EN Euch helfen.
So, mal wider reichlich Gesprächsstoff.
Dann auf ein neues....
koechli2606
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Hast du mit dem Pflegedienst in der Hinsicht gute Erfahrungen gemacht, koechli2606 ? Hast du den Eindruck, die können einen da etwas beraten?
LG
Loreley
Freddy
Guter Ratgeber
Freddy
Zuletzt aktiv am 18.11.24 um 15:46
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Mit dem Pflegedienst und dem MDK braucht man sich nicht zu unterhalten. Wichtig ist die vollständige Dokumentation im Heft. Mit diesem kann man bei der Krankenkasse den erlassenen Bescheid anfechten.
Wir haben meinen Vater gepflegt und ohne Dokumentation, nur der Pflegedienst musste seine Tätigkeiten festhalten.Der MDK hatte die 3. Pflegestufe abgelehnt, die Krankenkasse hat dann von uns eine Niederschrift verlangt.Auf Grundlage dessen, wurde von der Krankenkasse der Bescheid der MDK aufgehoben und meinem Vater die 3. Pflegestufe zuerkannt. Es kann auch unbürokratisch gehen.
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LgE
koechli2606
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koechli2606
Zuletzt aktiv am 12.01.23 um 18:02
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Hallo,
mit meinem Pflegedienst habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, was aber nicht unbedingt auf alle Pflegedienst zutreffen muß. Mann/Frau sollte schon genau prüfen und wenn möglich, auch vergleichen.
Zum Post von Freddy wäre noch anzumerken: Mein Pflegedienst führt das Pflegetagebuch sehr gründlich und ausführlich. Da ich aber trotzdem, wie immer etwas skeptisch bin, habe ich mich natürlich hingesetzt und etwas eigenes für meinen ganz persönlichen Tagesablauf entwickelt.
Ich bin der Aufassung, daß nur ich beurteilen kann, wie ich mich den tag über fühle, genau weiss, wie Schmerzen den Tag über verlaufen, was ich alles gemacht und/oder geleistet habe.
Auch alle medizinischen Daten werden genau eingetragen, (BZ,Blutdruck, eingenommene Medikmente etc)
Auch wenn es mal wieder viel Schreibarbeit ist und ich nicht weiss, ob es was nutzt und vom MDK anerkannt wird, halte ich es doch für innvoll, zu protokollieren. In einem evtl. späteren Gerichtsverfahren könnte es dennoch nützlich sein.
Ich hänge Euch mal die pdf-datei an - entscheidet selbst!
GLG koechli2606
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koechli2606
Guter Ratgeber
koechli2606
Zuletzt aktiv am 12.01.23 um 18:02
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Hallo,
ich habe den Anhang mit der Liste noch mal Überarbeitet und mit Anmerkungen versehen. Es sind fast alle Zeilen frei, so dass Ihr sie auch ausdrucken könnt.
LG koechli2606
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Hallo,
hier ein paar nützliche Informationen für alle, die Pflegeleistungen beantragen wollen:
So führen Sie ein Pflegetagebuch
Wer Pflegeleistungen beantragen will, muss für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Aufwand genau beschreiben. Wie Sie das Protokoll richtig verfassen
Da zählt jeder Tag: So früh wie möglich sollten pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragen. Denn Geld von der Kasse gibt es erst ab diesem Stichtag. Die Leistungen bemessen sich nach der Pflegeeinstufung – und die erfolgt, nachdem sich der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor Ort ein Bild vom Hilfebedarf gemacht hat. Meist geschieht das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
Im Pflegetagebuch eigene Belastung dokumentieren
Viele Familien sind vor dem Besuch des Gutachters verunsichert und befürchten, dass wichtige Anliegen nicht richtig rüberkommen, weiß Antje Brandt von der Landesstelle Pflegende Angehörige NRW. „Da hilft es, wenn man die täglichen Abläufe dokumentiert und anhand der Aufzeichnungen über ein bis zwei Wochen erläutern kann, welche Unterstützung nötig ist.“
Außerdem bringt ein Pflegetagebuch auch die Angehörigen selbst dazu, ihr Wirken genauer wahrzunehmen und zu würdigen, erklärt die Fachberaterin: „Viele wundern sich ja, warum sie abends immer so erschöpft sind. Beim Aufschreiben wird ihnen oft zum ersten Mal klar, was sie alles leisten und woran sie denken müssen.“
Alltag möglichst genau erfassen
Im Prinzip eignet sich fürs Protokoll jedes Notizbuch, doch einfacher geht es mit Vordrucken, die es bei den Pflegekassen, Pflegestützpunkten, Verbraucherzentralen und Sozialverbänden gibt. Sie erleichtern es, die tägliche Pflege Schritt für Schritt zu erfassen – genau darauf kommt es dem MDK an.
Für Angehörige ist das eine ungewohnte Übung, räumt Uwe Brucker ein, Teamleiter Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen. „Wer ein krankes Familienmitglied betreut, betrachtet sein Wirken ja zunächst einmal als Ganzes und tut sich schwer, denPflegealltag in viele kleine Einzelverrichtungen zu stückeln und die Zeit zu stoppen.“ Doch die Mühe lohnt sich: Je exakter das Protokoll, desto besser können Angehörige gegenüber dem MDK argumentieren.
Aufwand detailliert aufschreiben
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Bereiche, für die sie den Hilfsbedarf morgens, mittags, abends und nachts erfasst:
· Unter Körperpflege fallen sämtliche Hilfen beim Waschen, Baden oder Duschen: Stellen Sie etwa der pflegebedürftigen Person einen Hocker hin? Reichen Sie ihr den Waschlappen? Schrauben Sie die Zahnpastatube auf und zu? Die Pflegekasse geht davon aus, dass eine Wäsche des ganzen Körpers 20 bis 25 Minuten dauert. Aber es gibt durchaus Spielraum nach oben, betont Fachberaterin Antje Brandt: „Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise wegen steifer Gelenke nur eingeschränkt beweglich ist, sollten Sie das notieren.“
· Klartext ist auch beim Thema Toilettengang angesagt. „Verschweigen Sie nicht aus falscher Scham, was genau Sie für Ihren Angehörigen tun“, rät Brandt. Wie lange braucht der Pflegebedürftige normalerweise, um sich richtig auf das WC zu setzen? Wischen Sie ihm den Po ab? Helfen Sie ihm dabei, die Kleider wieder zu richten? Wechseln Sie Vorlagen oder Stomabeutel?
· Zur Mobilität rechnet die Pflegekasse alles, was mit Bewegung zu tun hat: Helfen Sie Ihrem Angehörigen morgens beim Anziehen? Begleiten Sie ihn die Treppe hinauf? Betten Sie ihn um, damit er sich nicht wund liegt? Bringen Sie ihn zu einem Arzttermin? „Auch scheinbar kleine Dinge wie Kissen ausschütteln zählen mit“, erklärt Brandt.
· Lebensmittel einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, den Haushalt in Schuss halten: Solche Tätigkeiten ordnet die Kasse unter Hauswirtschaft ein. Auch hier gilt es, genau zu sein: Bügeln Sie die Wäsche Ihres Angehörigen? Wie viel Zeit geht für das Bettenbeziehen drauf?
· Unter dem Punkt Ernährung interessiert sich die Kasse für die Situation bei Tisch: Schneiden Sie die Mahlzeit in mundgerechte Häppchen, und zerkleinern Sie sie? Das gehört genauso in das Protokoll wie liebevolles Zureden zum Essen und Trinken oder das Reichen des Wasserglases. „Bekommt Ihr Angehöriger Sondenkost, schreiben Sie auch die Zeit für die Pflege der Sonde auf“, sagt Brandt.
Generell sollten pflegende Angehörige alles festhalten, was ihnen die Betreuung erschwert. Manche Kranken leiden unter Schluckbeschwerden, während vor allem demenzkranke Menschenbeim Essen oder bei der Körperpflege häufig viel Zuspruch brauchen. Andere Patienten sind vielleicht schwer, sodass das Aufrichten aus dem Bett nur mithilfe einer zweiten Pflegeperson klappt. „So etwas berücksichtigen wir durchaus bei der Zeitbemessung – aber wir müssen es wissen“, erläutert MDK-Mann Uwe Brucker.
Oft müssen Pflegende auf ihre demenzkranken Angehörigen ein besonderes Augenmerk haben: etwa weil diese sonst unbemerkt das Haus verlassen oder den Herd anlassen würden. Auch dafür gesteht die Pflegekasse Extrazeiten zu.
Selbstständigkeit bei Pflegebedürftigen fördern
Mitunter können pflegebedürftige Menschen aber auch Dinge, die andere für sie tun, durchaus selbst machen. Das kann Zähne putzen genauso sein wie Haare waschen. Sie brauchen dafür nur ab und an eine helfende Hand – und vor allem mehr Zeit. Diesen Mehrbedarf für die Angehörigen kalkuliert der MDK mit ein, ermuntert Uwe Brucker: „Wir unterstützen alles, was der Eigenständigkeit des Patienten dient.“
Quelle: senioren-ratgeber.de