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Sie wollen Pflegeleistungen beantragen? So schreibt man ein Pflegetagebuch...
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Danke für die Hinweise und Tipps, Freddy und koechli2606 .
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Problem mit den Pflegediensten ist meiner Meinung nach hauptsächlich, dass man es erst einmal schaffen muss, irgendeinen zu bekommen. In manchen Gegenden haben die einfach keine Kapazitäten mehr frei. Oder wie sind da eure Erfahrungen?
koechli2606
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koechli2606
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Hier ist mal eine weitere Hilfe, um euch über Pflegeleistungen zu informieren:
Hier könnt ihr euch recht gut informieren. Der Start – Button führt euch direkt auf die Sartseite. Sollte der nicht funktionieren, nehmt den Link hier oben.
http://www.bmg.bund.de/service/pflegeleistungs-helfer.html
Willkommen beim Pflegeleistungs-Helfer
Der Pflegeleistungs-Helfer zeigt Ihnen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, wie Sie Pflegeleistungen beantragen und wo Sie sich gezielt weiter informieren können. Lassen Sie sich dazu einfach vom Pflegeleistungs-Helfer anleiten.
Die Schritte zum Ergebnis nehmen – je nach Ihrer konkreten Situation – unterschiedlich viel Zeit in Anspruch und können bis zu 10 Minuten dauern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Berechnung nur einen ersten Überblick geben kann und standardisiert ist. Eine Berechnung der Ansprüche im Detail ist nur begrenzt möglich. Zur Klärung Ihrer konkreten Ansprüche wenden Sie sich daher bitte an Ihre Pflegeberatung (z.B. bei Ihrer Pflegekasse oder bei einem Pflegestützpunkt). Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt unter sozialemedien@bmg.bund.de
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koechli2606
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koechli2606
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Hallo,
ich habe hier mal eine Anleitung zum Führen eines Pflegetagebuches zusammengestellt.
In Anschluss daran das Pflegetagebuch als Mustervorlage.
Was ist ein Pflegetagebuch?
In einem Pflegetagebuch wird festgehalten, wie viel Zeit Sie täglich für die Pflege Ihres Angehörigen benötigen. Dazu gehören die Unterstützung bei der Körperpflege, Bewegung, Ernährung, Darm- und Blasenentleerung sowie die Versorgung im Haushalt. Medizinische Behandlungen wie Verbandwechsel oder Gabe von Medikamenten müssen Sie dagegen nicht notieren.
Das Pflegetagebuch ist eine entscheidende Hilfe für den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Um die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen umfassend einschätzen zu können, reicht ein Besuch nicht aus. Die Dokumentation des täglichen Pflegeaufwands ist daher unerlässlich. Eine Vorlage für ein Pflegetagebuch können Sie hier herunterladen:
Laden Sie jetzt ein kostenloses Pflegetagebuch-Muster herunter
Zeitaufwand bei der Pflege durch einen Laien
Ein Laie pflegt anders als eine professionelle Pflegekraft. Halten Sie die Zeiten für sämtliche Pflegetätigkeiten bis auf die Minute genau fest. Wenn Sie den Pflegeaufwand nur schätzen, können Sie sich schnell vertun. Außerdem machen ungenaue Angaben keinen guten Eindruck auf den Gutachter des MDK. Um eine realistische Pflegeinstufung vornehmen zu können, muss er wissen, wie viel Zeit Sie für die Unterstützung der einzelnen Verrichtungen des Pflegebedürftigen brauchen.
Damit Sie das Pflegetagebuch korrekt ausfüllen, finden Sie in den entsprechenden Vorlagen Anleitungen zur Art, Zeit und Dauer des Hilfebedarfs. Außerdem sind Orientierungswerte angegeben, die durch das XI. Sozialgesetzbuch vorgeschrieben sind. Wenn Sie mehr Zeit aufgrund pflegeerschwerender Faktoren wie starkes Übergewicht, mangelhafte Beweglichkeit oder fehlende Kooperationsbereitschaft brauchen, müssen Sie dies notieren.
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Hallo,
hier ein paar nützliche Informationen für alle, die Pflegeleistungen beantragen wollen:
So führen Sie ein Pflegetagebuch
Wer Pflegeleistungen beantragen will, muss für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Aufwand genau beschreiben. Wie Sie das Protokoll richtig verfassen
Da zählt jeder Tag: So früh wie möglich sollten pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragen. Denn Geld von der Kasse gibt es erst ab diesem Stichtag. Die Leistungen bemessen sich nach der Pflegeeinstufung – und die erfolgt, nachdem sich der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor Ort ein Bild vom Hilfebedarf gemacht hat. Meist geschieht das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
Im Pflegetagebuch eigene Belastung dokumentieren
Viele Familien sind vor dem Besuch des Gutachters verunsichert und befürchten, dass wichtige Anliegen nicht richtig rüberkommen, weiß Antje Brandt von der Landesstelle Pflegende Angehörige NRW. „Da hilft es, wenn man die täglichen Abläufe dokumentiert und anhand der Aufzeichnungen über ein bis zwei Wochen erläutern kann, welche Unterstützung nötig ist.“
Außerdem bringt ein Pflegetagebuch auch die Angehörigen selbst dazu, ihr Wirken genauer wahrzunehmen und zu würdigen, erklärt die Fachberaterin: „Viele wundern sich ja, warum sie abends immer so erschöpft sind. Beim Aufschreiben wird ihnen oft zum ersten Mal klar, was sie alles leisten und woran sie denken müssen.“
Alltag möglichst genau erfassen
Im Prinzip eignet sich fürs Protokoll jedes Notizbuch, doch einfacher geht es mit Vordrucken, die es bei den Pflegekassen, Pflegestützpunkten, Verbraucherzentralen und Sozialverbänden gibt. Sie erleichtern es, die tägliche Pflege Schritt für Schritt zu erfassen – genau darauf kommt es dem MDK an.
Für Angehörige ist das eine ungewohnte Übung, räumt Uwe Brucker ein, Teamleiter Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen. „Wer ein krankes Familienmitglied betreut, betrachtet sein Wirken ja zunächst einmal als Ganzes und tut sich schwer, denPflegealltag in viele kleine Einzelverrichtungen zu stückeln und die Zeit zu stoppen.“ Doch die Mühe lohnt sich: Je exakter das Protokoll, desto besser können Angehörige gegenüber dem MDK argumentieren.
Aufwand detailliert aufschreiben
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Bereiche, für die sie den Hilfsbedarf morgens, mittags, abends und nachts erfasst:
· Unter Körperpflege fallen sämtliche Hilfen beim Waschen, Baden oder Duschen: Stellen Sie etwa der pflegebedürftigen Person einen Hocker hin? Reichen Sie ihr den Waschlappen? Schrauben Sie die Zahnpastatube auf und zu? Die Pflegekasse geht davon aus, dass eine Wäsche des ganzen Körpers 20 bis 25 Minuten dauert. Aber es gibt durchaus Spielraum nach oben, betont Fachberaterin Antje Brandt: „Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise wegen steifer Gelenke nur eingeschränkt beweglich ist, sollten Sie das notieren.“
· Klartext ist auch beim Thema Toilettengang angesagt. „Verschweigen Sie nicht aus falscher Scham, was genau Sie für Ihren Angehörigen tun“, rät Brandt. Wie lange braucht der Pflegebedürftige normalerweise, um sich richtig auf das WC zu setzen? Wischen Sie ihm den Po ab? Helfen Sie ihm dabei, die Kleider wieder zu richten? Wechseln Sie Vorlagen oder Stomabeutel?
· Zur Mobilität rechnet die Pflegekasse alles, was mit Bewegung zu tun hat: Helfen Sie Ihrem Angehörigen morgens beim Anziehen? Begleiten Sie ihn die Treppe hinauf? Betten Sie ihn um, damit er sich nicht wund liegt? Bringen Sie ihn zu einem Arzttermin? „Auch scheinbar kleine Dinge wie Kissen ausschütteln zählen mit“, erklärt Brandt.
· Lebensmittel einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, den Haushalt in Schuss halten: Solche Tätigkeiten ordnet die Kasse unter Hauswirtschaft ein. Auch hier gilt es, genau zu sein: Bügeln Sie die Wäsche Ihres Angehörigen? Wie viel Zeit geht für das Bettenbeziehen drauf?
· Unter dem Punkt Ernährung interessiert sich die Kasse für die Situation bei Tisch: Schneiden Sie die Mahlzeit in mundgerechte Häppchen, und zerkleinern Sie sie? Das gehört genauso in das Protokoll wie liebevolles Zureden zum Essen und Trinken oder das Reichen des Wasserglases. „Bekommt Ihr Angehöriger Sondenkost, schreiben Sie auch die Zeit für die Pflege der Sonde auf“, sagt Brandt.
Generell sollten pflegende Angehörige alles festhalten, was ihnen die Betreuung erschwert. Manche Kranken leiden unter Schluckbeschwerden, während vor allem demenzkranke Menschenbeim Essen oder bei der Körperpflege häufig viel Zuspruch brauchen. Andere Patienten sind vielleicht schwer, sodass das Aufrichten aus dem Bett nur mithilfe einer zweiten Pflegeperson klappt. „So etwas berücksichtigen wir durchaus bei der Zeitbemessung – aber wir müssen es wissen“, erläutert MDK-Mann Uwe Brucker.
Oft müssen Pflegende auf ihre demenzkranken Angehörigen ein besonderes Augenmerk haben: etwa weil diese sonst unbemerkt das Haus verlassen oder den Herd anlassen würden. Auch dafür gesteht die Pflegekasse Extrazeiten zu.
Selbstständigkeit bei Pflegebedürftigen fördern
Mitunter können pflegebedürftige Menschen aber auch Dinge, die andere für sie tun, durchaus selbst machen. Das kann Zähne putzen genauso sein wie Haare waschen. Sie brauchen dafür nur ab und an eine helfende Hand – und vor allem mehr Zeit. Diesen Mehrbedarf für die Angehörigen kalkuliert der MDK mit ein, ermuntert Uwe Brucker: „Wir unterstützen alles, was der Eigenständigkeit des Patienten dient.“
Quelle: senioren-ratgeber.de