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Behindertenparkplätze
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Servus und moin!
Was ist der Unterschied zwischen einem Behindertenausweis und einem blauen Parkausweis? Ich dachte der Behindertenausweis reicht.
Gruß von
Nana
Rentner1
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Rentner1
Zuletzt aktiv am 31.10.23 um 13:52
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Der blaue Parkausweis ist beim zuständigem Bezirksamt Abt. Verkehr/Strassenwesen zu beantragen. Natürlich sollte man darauf achten, dass, wenn man diesen Parkausweis beantragt, gleich ein entsprechender Behindertenparkplatz, mit der entsprechenden Beschilderung zur Verfügung gestellt wird.
Der Behindertenausweis genügt nicht, um sich auf solchen Parkplatz hinstellen zu können /dürfen!
Der blaue Parkausweis müßte doch eigentlich bekannt sein.
Auf der einen Seite ist das Lichtbild des Ausweisinhabers mit der Nummer des Parkplatzes, auf der anderen Seite Ist u.a. die Gültigkeit und der Eurosternenring und ein Hologramsiegel.
Der Ausweis ist etwa Postkartengroß.
Die Beantragung kostet nur das Porto für das Schreiben an die entsprechende Einrichtung.
Ich hoffe, weiter geholfen zu haben.
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B.W.
Rentner1
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Rentner1
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Habe vergessen mitzuteilen, nur mit Behindertenausweis auf einem Rollstuhlparkplatz sich hinzustellen kostet 35,-€ und eventuell
abschleppen.
Als Führerscheinbesitzer und Kraftfahrer sollte man doch so etwas wissen!
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B.W.
Freddy
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Freddy
Zuletzt aktiv am 18.11.24 um 15:46
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Es gibt auch noch einen anderen Parkausweis, damit kannst du dich überall hinstellen, wo ein Behinderten-
parkplatz gekennzeichnet ist. Den stellt aber die Polizei aus, weiß nicht was das kostet. Momentan fällt mir der Name des Ausweises nicht ein. Hierzu mußt du 100% behindert und Merkmale B,G usw. aufweisen.
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LgE
Abgemeldeter Nutzer
Hallo Rentner1 ,
stelle Ihren Nachtrag hier ein, da es sich um dasselbe Thema handelt:
"Gemäß §42 der STVO, Zeichen 314 (4) Parken:
Zitat:Parksonderrechte stehen nur Schwerbeh. zu, die vom zuständigen Versorgungsamt
als Schwerbeh. "a.G."anerkannt sind. Ihnen erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde einen besonderen Parkausweis nach dem im Verkehrsblatt 1980, S.72 veröffentlichten Muster.
Ohne bes. Parkausweis sind auch Schwerbeh."a.G" nicht berechtigt, auf Sonderpark-
plätzen zu parken. Das Auslegen desd regulären Schwerbeh.Ausweis genügt nicht
Ende des Zitats."
LG
Andrea
roterose51
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roterose51
Zuletzt aktiv am 29.01.18 um 18:01
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es gibt den orangnen parkausweis,kostenlos, er gilt in ganz deutschland, die stadt/kreisverwaltung des wohnortes stellt ihn aus, er ist auf 5 jahre befristet, wird aber verlängert, man darf auf allen öffentlichen parkplätzen, parkuhr usw.unentgeldlich parken ,zeitlich unbegrenzt,, anwohner parkplätze,spielstrassen nur 3 std parken,auch im eingeschränkten halteverbot sind 3 std erlaubt,
aber NICHT auf rollstuhlparkplätzen, die dürfen nur die blauen ausweise benutzen,
der ausweis wird beim landesamt für soziale angelegenheiten beantragt,
ich habe damit gute erfahrung gemacht und benutze ihn sehr viel,
LG ROTEROSE51
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roterose51
Rentner1
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hallo, bitte daran denken dass bei Beantragung eines Behindertenparkplatzes die Kopie des Schwerstbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Lichtbild und der Antrag eingereicht werden müssen.
Ich weiss nun nicht wie lange es bei Ihnen dauert bei uns ging das verhältnismäßig schnell.
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B.W.
Abgemeldeter Nutzer
Ich persönlich finde es ein Unding, wenn Behindertenparkplätze zugeparkt werden. Und sei es nur für 10 Minuten, denn in genau den 10 Minuten kann einer vorbeikommen, der diesen Platz benötigt.
Verstehe nicht, warum die Leute nicht mal zehn Minuten zu Fuß laufen können. Sollen doch froh sein, dass ihnen das möglich ist!
LG
Loreley
Abgemeldeter Nutzer
Wo ist das Problem, wenn ich da wirklich nur 5 Minuten stehe? Die Wahrscheinlichkeit dass gerade dann einer den Platz benötigt ist doch recht klein.
Mit lauffaul hat das bei mir nichts zu tun aber finde mal einen Parkplatz in der Innenstadt um mal kurz was auszuladen.
koechli2606
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koechli2606
Zuletzt aktiv am 12.01.23 um 18:02
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Es tut mir leid, Jonas, da muss ich dir widersprechen. Auch wenn die Parkplätze in den Innenstädten rar sind - das geht gar nicht. Was ist z.B. , wenn du in der Nähe einer Arztpraxis stehst, da aber nicht bemerkt. Nun kommt ein behinderter und will diesen Parkplatz (der ja für ihn reserviert ist) nutzen. er muß evtl. noch einen ROLLSTUHL aus dem Wagen "wracken" , weil er sonst gar nicht mehr von der Stelle kommt. Gut - es ist hypothetisch - aber ...???
GlG koechli2606
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Rentner1
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Hallo zusammen, wir haben zum Glück einen Behindertenparkplatz, mit der entsprechenden Nummer, die auf dem blauen Parkausweis vermerkt ist. Ist wegen Kind, hat CTP und ist Rollstuhlfahrer.
Vor der Physsiotherapie, wo unser Sohn in der Woche zwei mal gebracht wird befinden sich zwei Behindertenparkplätze.
Es stellen sich dort einfach Leute hin, die nur einen Behindertenausweis haben, statt des blauen Parkausweises. Das kostet 35€, wenn das Ordnungsamt Knöllchen verteilt. Ich meine, es ist richtig so, den wirklich behinderten Menschen einen Rollstuhlparkplatz zuzuweisen.
Ich habe sogar schön mehrmals von unserem Behindertenparkplatz bei mir im Wohngebiet, fast vor der Haustür, Fahrzeuge abschleppen lassen müssen.
Das kostet uns keinen Cent, da muß der Fahrzeughalter ran.