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Wie ist eure Beziehung zu eurem Arzt?
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Abgemeldeter Nutzer
Ja, Nana, genau das ist eins der Probleme, mit denen ich hier im Haus zu kämpfen habe: zu schmale Türen, Schwellen, ein kleiner Fahrstuhl mit einer schwergängigen Tür und Stufen vorm Haus- d.h. schlußendlich bin ich immer auf Hilfe angewiesen, um das Haus überhaupt verlassen zu können.
Abgemeldeter Nutzer
Wann wurde das Haus gebaut, Beate55 ?
Wer hilft Ihnen dann? Die Nachbarn?
Abgemeldeter Nutzer
Das Haus ist ungefähr 40 Jahre alt, ein Hochhaus. Außer mir wohnt noch eine Rollstuhlfahrerin hier und einige ältere Leute mit Rollator. Von daher würde sich zumindest eine Rampe schon mal anbieten. Aber trotz einiger Anträge oder Vorschläge an die Hausverwaltung wurde das immer abgelehnt.
2x die Woche habe ich die Möglichkeit, mit dem Pflegedienst rauszukommen. Ansonsten sieht es schlecht aus. Wochenende dann mal mit den Kindern.
Abgemeldeter Nutzer
Hallo Beate55 ,
nur 40 Jahre alt und überhaupt nicht auf Rollstuhlfahrer eingestellt... Dachte, du wohnst in einem absoluten Altbau ohne Aufzug ohne alles.
Muss die Rampe denn von der Hausverwaltung auch bezahlt oder nur genehmigt werden?
Warum lehnen die das ab? Aus Platzgründen, weil die Treppe dann nur noch über Rampe benutzt werden kann oder was ist da der Grund?
Rampen finde ich im übrigen auch für andere Hausbewohner (z. B. Familien mit Kinderwagen) sehr nützlich.
Oder müsste die Rampe von der Krankenkasse übernommen werden? (War bei uns im Einfamilienhaus so. Allerdings haben wir es da auch da nicht geschafft, zu Lebzeiten meines Vaters zu einer Rampe zu kommen. Er war krebskrank und von daher im Rollstuhl. Keine Chance, bei der Kasse innerhalb von fünf Monaten etwas zu erreichen...)
Gruß von
Nana
Abgemeldeter Nutzer
Die baulichen Maßnahmen müßten sicherlich vom Eigentümer durchgeführt werden und würden sich rein platztechnisch auch durchführen lassen. Wir haben einen riesigen Eingangsbereich. Weshalb sie es nicht machen: keine Ahnung, kein Interesse, kein Geld ich weiß es nicht. Ich denke mal, die Kosten könnten sie ja auf die Mieter umlegen, die hätten bestimmt nichts dagegen.
Ich hatte mir eine mobile Rampe verschreiben lassen. Das Sanitätshaus war dann da und hat sich das angesehen. Da gibt es Vorschriften. Bei so und so vielen Stufen und der Neigung muß die Rampe so und so lang sein. Meine hätte dann über 3m lang sein müssen Die hätte keiner händeln können. Schlußendlich habe ich mir dann privat eine gekauft.. Die ist 1,80 lang und der Weg dann dementsprechend steil und derjenige, der mich dann da hoch schiebt, muß schon etwas kräftiger sein. Zum Glück gibt es bei meinem Pflegedienst seit einiger Zeit einen Mann,der an den entsprechenden Tagen dann immer eingesetzt wird.
Abgemeldeter Nutzer
War eigentlich der Meinung, dass diese Maßnahmen von der Krankenkasse finanziert werden müssen. Eigentümer (ich spreche da mal als einer) kann man da ja nicht unbedingt verantwortlich dafür machen, auch wenn's natürlich schön wäre, wenn ein Eigentümer, der das Geld hat, dies für solche Umbauten zur Verfügung stellt.
Ich denke nicht, dass die Kosten hierfür auf alle Mietparteien umgelegt werden dürfen.
Gefunden habe ich soeben das hier:
"Die Pflegekassen zahlen finanzielle Zuschüsse für "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass es die Möglichkeit gibt, nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (nach Gewährung einer Pflegestufe) die Wohnung so anzupassen, dass sie weiterhin längerfristig genutzt werden kann.
Die typischen Umbauten für die Pflege zu Hquse sind: Badumbauten (Dusche statt Wanne), ebenerdiger Zugang zur Dusche, Türverbreiterungen für den Rollator oder den Rollstuhl, das Beseitigen von Türschwellen, Rampen.
Achtung: Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen können als Hilfsmittel selbständig verordnet werden.
Die Zuschüsse dürfen dabei einen Betrag je Maßnahme in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung (z. B. Pflegewohngemeinschaften)so ist der Gesamtzuschuss auf 16.000 € je Maßnahme begrenzt.
Oft gibt es in diesem Zusammenhang Streit um den Begriff der Maßnahme.
Bei der Frage was ist eine Maßnahme?
Was ist das eine neue Maßnahme?
Bekomme ich noch einmal einen Zuschuss?
Der Zuschuss kann auch mehrfach gewährt werden. Aber Badumbau, Türverbreiterungen, etc werden fast immer Bestandteil einer Maßnahme sein, die erforderlich ist, um die Wohnung des Pflegebedürftigen an seine Bedürfnisse anzupassen.
Maßnahme bezeichnet nicht jede einzelne Baumaßnahme, sondern die Gesamtheit der in einer bestimmten Situation sinnvollen, erforderlichen Anpassungen. Wird also in diesem Jahr der Badumbau durchgeführt, im nächsten Jahr die Rampe ans Haus gebaut und wieder ein Jahr später werden die Türen verbreitert, so sind dies keine jeweils neuen Maßnahmen, sondern es ist die stückweise Umsetzung einer Gesamtmaßnahme. Wenn alles diese Einzelumbauten bereits von Anfang an erforderlich waren, aber z.B. aus Kostengründen teilweise zurückgestellt wurden. Für diese Gesamtmaßnahme gibt es auch nur einmal den Zuschuss.
Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt der Bewilligung des Zuschusses, und damit auf Grund des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hilfebedarfs, erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme, egal wann sie tatsächlich ausgeführt werden.
Es hat also keinen Sinn mit dem Treppenlift zu warten bis der Pflegebedürftige einen Rollstuhl braucht, um dann alles andere auch gleich anzupassen, weil dann die z.B. Türen zu schmal sind, die jetzt noch kein Problem darstellen. Es können nur Maßnahmen bezuschusst werden, die dem gegenwärtigen Bedarf des Pflegebedürftigen entsprechen, ändert sich der dann kann eine neue Maßnahme erforderlich sein, um den neuen, zusätzlichen Bedarf abzudecken.
Es können auch für Zuschüsse für "technische Hilfen im Haushalt" bewilligt werden. Bei diesen "technischen Hilfsmitteln" gilt die Besonderheit, dass sie ohne ärztliche Verordnung und auch andere Hilfsmittel als die des Hilfsmittelverzeichnisses bewilligt werden können.
Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.
Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil 10 v. H. der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 v. H. seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Hat der Pflegebedürftige keine eigenen Einnahmen zum Lebensunterhalt, entfällt für ihn ein Eigenanteil.
Wichtig: Alle Maßnahmen für die ein Zuschuss beantragt werden soll müssen voher mit der Pflegeversicherung abgesprochen werden, der Zuschuss muss vor Beginn der Baumaßnahme beantragt sein.
Alle mietvertraglichen und baurechtlichen Fragen müssen auf Seiten des Pflegebedürftigen geklärt sein. Die Pflegeversicherung ist nicht für diese Fragen verantwortlich.
Wichtig: In einer Mietwohnung sind die Umbauten fast immer von der Genehmigung des Vermieters abhängig. Allerdings darf er die Genehmigung auch nur in Ausnahmefällen verweigern. Dafür hat er einen Anspruch auf Rückbau, wenn der Mieter auszieht. Der Vermieter kann hierfür eine Sicherheitsleistung verlangen, die den Rückbaukosten entspricht.
Der Einbau eines Treppenliftes in einem Gemeinschaftstreppenhaus wird in der Regel an den baurechtlichen Vorschriften über die Fluchtwege und notwendigen Treppenbreiten scheitern.
Alternativ zu nötigen Umbaumaßnahmen kann auch ein Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschusst werden."
Gesehen auf:
Mit steilen Rampen habe ich auch Erfahrung gemacht. Für eine Frau kaum möglich zu schieben... Habe auch mal versucht eine Art Rollstuhl zu bedienen, der Treppen rauf- und runterfährt (weiß nicht, wie das Ding hieß, ersetzt aber einen Treppenaufzug an Treppen, wo der nicht installiert werden kann und einer muss den dann halten). Hatte da echt Angst, dass wir uns beide den Hals brechen!
Bis Spätsommer ist zwar noch eine Weile, aber zumindest hast du dann was in Aussicht, Beate55
LG
Loreley
Abgemeldeter Nutzer
Wer möchte sich der Diskussion noch anschließen?
Abgemeldeter Nutzer
Wenn man das alles so liest, könnte man nicht meinen, dass wir
a) in Deutschland
b) im 21. Jahrhundert leben.
Gruß von
Nana
Abgemeldeter Nutzer
Wer möchte sich noch austauschen? Rolli69 , Feldhamster , Sandy82 , Isabel , NaPf04 , Marko0511 vielleicht?
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Abgemeldeter Nutzer
Hallo!
Wie ist eure Beziehung zu eurem Arzt? Seid ihr mit eurem Arzt zufrieden? Warum (nicht)?
LG
Andrea