Rückruf von Valsartan-Medikamenten - Patienten sollten ihre Blutdrucksenker checken
Veröffentlicht am 16.07.2018 • Von Giovanni Mària
In der EU werden zahlreiche Medikamente mit dem Wirkstoff Valsartan zurückgerufen. Verschiedene in China hergestellte Chargen sind verunreinigt. Was bedeutet das für Patienten?
Wer ein Medikament mit dem Wirkstoff Valsartan einnimmt, sollte die Charge des Mittels prüfen. Denn in der EU werden aktuell zahlreiche valsartanhaltige Produkte zurückgerufen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) berichtet.
Betroffen sind Chargen des chinesischen Herstellers Zhejiang Huahai Pharmaceutical. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) pflegt eine Liste über die zurückgerufenen Produkte. Es handelt sich um verschiedene Mittel, die entweder nur Valsartan enthalten sowie Kombinationspräparate mit mehr als einem Wirkstoff. Bei den Rückrufen geht es um Arzneimittel in unterschiedlichen Dosierungen und Packungsgrößen von etwa 20 Herstellern, berichtet der Apothekerverband Rheinland-Pfalz.
In den Medikamenten wurde eine Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) gefunden, so das Bfarm. Die internationale Agentur für Krebsforschung IARC stuft die Substanz als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen ein. Ein akutes Risiko für Patienten bestehe aber nicht, beruhigt das Bfarm.
Nicht einfach das Medikament absetzen!
Valsartan kann bei Bluthochdruck oder Herzschwäche verordnet werden. Das Bfarm warnt davor, die Medikamente ohne Rücksprache mit dem Arzt abzusetzen. Das gesundheitliche Risiko dieser Maßnahme liege um ein Vielfaches höher als das mögliche Risiko einer Verunreinigung.
Betroffene Patienten könnten auf ein Valsartan-Präparat umsteigen, das nicht verunreinigt ist. Allerdings bräuchten sie dafür ein ärztliches Rezept, teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) mit.
"Apotheker dürfen eine angebrochene Packung nicht einfach gegen eine neue austauschen - alle valsartanhaltigen Arzneimittel unterliegen der Rezeptpflicht. Für nicht von der Zuzahlung befreite Versicherte wird leider wieder eine Zuzahlung fällig", sagt Martin Schulz, Vorsitzender der AMK, in einer Mitteilung der Abda. Allerdings hätte schon eine Krankenkasse angekündigt, die Kosten zu erstatten. Ein Rücksprache mit der Kasse lohne sich also.
Falls es zu Lieferengpässen kommen sollte, sei möglicherweise die Umstellung auf einen ähnlichen Wirkstoff nötig.
Spiegel Online