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Mit Medikamenten am Steuer

Veröffentlicht am 22.06.2018 • Von Giovanni Mària

Mit Medikamenten am Steuer

Schwindel, Benommenheit, plötzliche große Müdigkeit: Viele Medikamente können solche Nebenwirkungen auslösen und die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Mit welchen Konsequenzen Patienten rechnen müssen, wenn sie trotzdem ins Auto steigen, erklärt Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg, im aktuellen Thema der Woche.

Im Beipackzettel des Medikaments steht, dass es die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen kann. Muss der Anwender das Auto nun stehen lassen?
Hillmann: Nein, nur dann, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung gegeben ist. Da ist die Eigenverantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers gefragt. Es gilt: Wer sich nicht absolut fahrtüchtig fühlt und auch nur leichtes Unwohlsein verspürt, sollte vorsichtshalber auf die Verkehrsteilnahme verzichten.

Mit welchen Konsequenzen müssen Patienten rechnen, wenn sie trotzdem ins Auto steigen?
Hillmann:Wenn etwas passiert, kann der Straftatbestand der sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" greifen. Das kann für den Fahrer mit einer Geldstrafe, einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar einer Freiheitsstrafe enden. Zudem drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen. Zwar verliert der Fahrer nicht den Versicherungsschutz für Schäden an anderen
Fahrzeugen oder Personen, wohl aber möglicherweise den Schutz der eigenen Vollkaskoversicherung. Außerdem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen der an andere gezahlten Schadensersatzzahlungen bis zu 5 000 Euro Regress nehmen.

Wie lässt sich nachweisen, ob ein Verkehrsteilnehmer tatsächlich unter Medikamenteneinfluss gefahren ist?
Hillmann:Objektiv lässt sich ein solcher Nachweis nur durch einen Bluttest ermitteln und wenn der nicht erbracht wurde, dann ist der Nachweis sehr schwierig. Bei jedem merkwürdigen und auffälligen Unfallereignis besteht jedoch der Verdacht auf Fahrunfähigkeit, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Ist ein solcher Bluttest nicht gemacht worden, ist ein Nachweis sehr schwierig. Zeugenaussagen sind bekanntlich die schlechtesten Beweise, weil diese immer nur den subjektiven Eindruck des Zeugen widerspiegeln und nie objektivierbar sind.

Seit März 2017 dürfen Ärzte Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Was gilt hier? Dürfen Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen, am Straßenverkehr teilnehmen?
Hillmann:Das ist ein großes Problem, über das zuletzt auf dem 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar gestritten wurde. Ja, sie dürfen tatsächlich am Straßenverkehr teilnehmen. Sie machen sich grundsätzlich nicht strafbar und begehen auch keine Ordnungswidrigkeit, solange sie keine der oben genannten Auffälligkeiten zeigen. Ohne Attest ist das schon bei ganz kleinen Mengen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern führt sofort zur Entziehung der Fahrerlaubnis, mit Attest jedoch nicht. Der Verkehrsgerichtstag hat sich daher dafür ausgesprochen, dass das dringend einer Überprüfung durch den Gesetzgeber bedarf. Denn die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit wird ja nicht durch ein Attest aufgehoben.

Vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Natascha Koch.

Aponet

avatar Giovanni Mària

Autor: Giovanni Mària, International Traffic Manager

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9 Kommentare


Eva_Be • Community Managerin
am 09.07.18

Danke für den Beitrag @Manuela56‍ !


koechli2606
am 05.09.18

Hallo -

erst einmal vorweg (frei nacj Simmel:) Hurra - ich lebe noch.

Habe mich wirklich rar gemacht in der letzten Zeit.

Das soll sich bessern - im Rahmen meier Mpöglichkeiten.

 Zum Thema: Bei mir fing es mit diagnostizierten Krankheiten langsam an:
Mit Diabetes Typ 2- da aber erst mit Tabletten.

Dann wurde ich (ziemlich schnell) insulinpfflichtig.

Das war der Moment, wo ich mir sagte: Das Risiko einer Unterzuckerung ist mir zu hoch.

Ich habe noch einmal ausführlich mit meinem Arzt gesprochen un d danach meinen Führerschein abgegeben.

Die Mitverantwortung gegenüber meinen Mitmenschen bedeutet mir sehr viel.

Das solltedn auch ander mal wieder in den Vordergrund stellern:

Ich trage nicht nur für mich Verantwortung, sondern auch für andere - auch wenn es für mich evtl. (kleine oder grössere Nachteile) mit sich breingt.

Ich habe es bis heute nicht bereutz!!!

In diesem Sinne....

koechli2606


Eva_Be • Community Managerin
am 06.09.18

Hallo @koechli2606‍ ,

vielen Dank für Deinen Beitrag und willkommen zurück, wir freuen uns! 

LG,

Eva


Manuela56 • Botschafter-Mitglied
am 06.09.18

Hallo und guten Abend. Guten Abend auch für dich Köchli 2606. Ich finde deine Aktion vorbildlich. Wenn man gesundheitliche Probleme hat, sollte man sein Verhalten überdenken.  Aber auch im fortgeschrittenen Alter sollte man so etwas machen. Seinen Gesundheitszustand überprüfen lassen, seine Fahrtauglichkeit. Und zwar freiwillig.

Schön, dass du wieder da bist, Köchli.

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