Mit Medikamenten am Steuer
Veröffentlicht am 22.06.2018 • Von Giovanni Mària
Schwindel, Benommenheit, plötzliche große Müdigkeit: Viele Medikamente können solche Nebenwirkungen auslösen und die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Mit welchen Konsequenzen Patienten rechnen müssen, wenn sie trotzdem ins Auto steigen, erklärt Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg, im aktuellen Thema der Woche.
Im Beipackzettel des Medikaments steht, dass es die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen kann. Muss der Anwender das Auto nun stehen lassen?
Hillmann: Nein, nur dann, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung gegeben ist. Da ist die Eigenverantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers gefragt. Es gilt: Wer sich nicht absolut fahrtüchtig fühlt und auch nur leichtes Unwohlsein verspürt, sollte vorsichtshalber auf die Verkehrsteilnahme verzichten.
Mit welchen Konsequenzen müssen Patienten rechnen, wenn sie trotzdem ins Auto steigen?
Hillmann:Wenn etwas passiert, kann der Straftatbestand der sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" greifen. Das kann für den Fahrer mit einer Geldstrafe, einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar einer Freiheitsstrafe enden. Zudem drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen. Zwar verliert der Fahrer nicht den Versicherungsschutz für Schäden an anderen
Fahrzeugen oder Personen, wohl aber möglicherweise den Schutz der eigenen Vollkaskoversicherung. Außerdem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen der an andere gezahlten Schadensersatzzahlungen bis zu 5 000 Euro Regress nehmen.
Wie lässt sich nachweisen, ob ein Verkehrsteilnehmer tatsächlich unter Medikamenteneinfluss gefahren ist?
Hillmann:Objektiv lässt sich ein solcher Nachweis nur durch einen Bluttest ermitteln und wenn der nicht erbracht wurde, dann ist der Nachweis sehr schwierig. Bei jedem merkwürdigen und auffälligen Unfallereignis besteht jedoch der Verdacht auf Fahrunfähigkeit, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Ist ein solcher Bluttest nicht gemacht worden, ist ein Nachweis sehr schwierig. Zeugenaussagen sind bekanntlich die schlechtesten Beweise, weil diese immer nur den subjektiven Eindruck des Zeugen widerspiegeln und nie objektivierbar sind.
Seit März 2017 dürfen Ärzte Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Was gilt hier? Dürfen Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen, am Straßenverkehr teilnehmen?
Hillmann:Das ist ein großes Problem, über das zuletzt auf dem 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar gestritten wurde. Ja, sie dürfen tatsächlich am Straßenverkehr teilnehmen. Sie machen sich grundsätzlich nicht strafbar und begehen auch keine Ordnungswidrigkeit, solange sie keine der oben genannten Auffälligkeiten zeigen. Ohne Attest ist das schon bei ganz kleinen Mengen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern führt sofort zur Entziehung der Fahrerlaubnis, mit Attest jedoch nicht. Der Verkehrsgerichtstag hat sich daher dafür ausgesprochen, dass das dringend einer Überprüfung durch den Gesetzgeber bedarf. Denn die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit wird ja nicht durch ein Attest aufgehoben.
Vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Natascha Koch.
Aponet
9 Kommentare
Sie werden auch mögen
Weltgesundheitstag: Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, der Schlüssel zum Gesundbleiben!
02.04.2021 • 6 Kommentare
Impfungen gegen COVID-19: Informationen und Meinungen der chronisch Erkrankten
25.01.2021 • 6 Kommentare