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Patienten Diabetes Typ 2
Wie viel kostet ein Blutzuckermessgerät und wo bekommt man es?
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Brombaer
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Brombaer
Zuletzt aktiv am 19.11.24 um 01:18
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Halloli,
die Menge ist abhängig von Bundesland, Diabetestyp und Behandlungsform.
Ich bekomme aktuell 500 Messstreifen pro Quartal in NRW mit Typ1-Diabetes und Insulinpumpentherapie.
Zum Nachschauen nach Bundesländern aufgeteilt: http://www.betanet.de/download/verordnung-blutzuckerteststreifen.pdf
Ggf. kann man mehr bekommen, dass muss der verordnende Arzt aber besonders begründen z.B. Infekt oder Therapieumstellung.
Gruss ... Sabine
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Ich lebe mit, aber nicht für meinen Diabetes.
Rentner1
Guter Ratgeber
Rentner1
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Hallo,, ich habe Accuchec als Blutzuckermessgerät. Ich bekomme sogar die entsprechenden Stechhilfelanzetten und die Messkassetten
von meiner Diabetologin verschrieben. Da ich das ganze Jahr über befreit bin brauche ich nichts für die entsprechende Verordnung
bezahlen.
Bin mit diesem Messgerät 100%ig zufrieden.
Ich hoffe, weiter geholfen zu haben.
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B.W.
koechli2606
Guter Ratgeber
koechli2606
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libre möchte ich aber abraten, da Hallo,
zu den CGM-Geräten möchte ich mich im einzelnen noch nicht äußern, da ich mich damit zu wenig auskenne. Vom Freestyle libre möchte ich aber abraten. Ich meine irgendwann mal gelesen zu haben, es hat keine Kassenzulassung, da es kein cgm - Gerät ist.
Ich habe aber einen "Leitfaden zur Beantragung" eines solchen Messgerätes gefunden.
Ich stelle mal den Anfang des Berichtes ein. Den Rest müßt Ihr Euch auf der Homepage ansehen.
Leitfaden zur Beantragung von CGM Systemen
Quelle: https://menschen-mit-diabetes.de/leitfaden-zur-beantragung-von-cgm-systemen
Viele von uns kennen das Problem, dass der Blutzucker manchmal stark schwankt oder unberechenbar ist. Da hilft häufigeres Messen nur teilweise. CGMS (continuous glucose monitoring system oder kontinuierliche Glukosemessung) Systeme messen kontinuerlich den Glukosewert im Unterhautfettgewebe. Anträge auf solche Geräte werden leider sehr häufig abgelehnt. diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, dieser soll bei der Beantragung mit Tipps unterstützen.
Leitfaden kontinuierliche Glukosemessung (CGM):
Das müssen Sie wissen, wenn Sie ein CGM beantragen
CGM steht für „Continuous Glucose Monitoring“, also „kontinuierliches Glukosemonitoring“. CGM-Systeme sind Geräte, die rund um die Uhr alle fünf Minuten den Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes messen. Sie bieten Diabetespatienten den Vorteil, die Stoffwechsellage nicht nur punktuell überprüfen zu können, sondern einen 24-Stunden-Überblick über den täglichen Blutzuckerverlauf zu erhalten. Mit der kontinuierlichen Glukosemessung können Arzt und Patient den Blutzuckerverlauf auch in der Nacht erkennen, Trends frühzeitig einschätzen und Unterzuckerung besser vermeiden. Das müssen Sie wissen, wenn Sie ein CGM beantragen wollen:
1. Wie funktioniert ein CGM?
Der geschulte Anwender sticht mit einer Setzhilfe einen kleinen Glukosesensor durch die Haut des Oberarms oder Bauchs, der dort bis zu sieben Tage liegen bleiben kann. Hinzu kommen eine kleine Elektronikeinheit („Sender“), die auf der Haut fixiert wird, und ein separates Anzeige- und Speichergerät („Empfänger“). Die Datenübertragung vom Messsystem zum Anzeigegerät, das die Größe eines Mobiltelefons hat, erfolgt per Funk. Bei direkter Kombination des CGM-Systems mit einer Insulinpumpe dient das Display der Insulinpumpe gleichzeitig als Anzeige der Glukosemessdaten. Einige CGM-Systeme kann nur der Arzt auslesen, andere Monitoring- bzw. Überwachungs-systeme bieten die Möglichkeit, die Glukosewerte in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes in Echtzeit anzuzeigen. Diese CGM-Glukosewerte entsprechen dabei nicht immer exakt den Blut-Glukosewerten. Bei schneller Änderung der Blutzuckerspiegels etwa nach einer Mahlzeit hinkt die CGM- Glukose um etwa 5 bis 25 Minuten hinterher. Das Gerät gibt bei Bedarf einen Warnalarm per Akustik- oder Vibrationssignal ab, sobald der Zielbereich verlassen wird und eine akute Stoffwechselentgleisung droht. Weitere Alarmfunktionen warnen sogar schon im Vorfeld vor einer absehbaren Hypo- oder Hyperglykämie. Somit kann der Anwender Komplikationen wie die Gefahr nächtlicher Hypoglykämien vermeiden oder reduzieren, indem er rechtzeitig Maßnahmen ergreift.
2. Für wen kommt die kontinuierliche Glukosemessung in Frage?
Bevor ein CGM-System in Frage kommt, müssen alle anderen diabetologischen Therapieoptionen ausgereizt sein. Das schließt die intensivierte konventionelle Insulintherapie mit Mehrfach-Spritzen-Regime (ICT) sowie die Insulinpumpentherapie (CSII) ein.
Die Arbeitsgruppe CGM der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGDT) in der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat auf Basis der aktuellen Studienlage die Indikationen für den praktischen Einsatz von CGM in Deutschland definiert. Demnach werden folgende medizinische Voraussetzungen („Indikationen“) für die Nutzung von CGM-System als relevant erachtet:
Hypoglykämien, d. h. häufige schweren Hypoglykämien (mit der Notwendigkeit von Fremdhilfe), schwere nächtlichen Hypoglykämien, nachgewiesene Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen
unbefriedigende Stoffwechselkontrolle, wenn trotz Nutzung aller zur Verfügung stehender Therapieoptionen (auch CSII), guter Compliance und Ausschluss schwerer psychologisch-psychiatrischer Störungen der angestrebte HbA1c-Wert nicht erreicht wird
vor/während Schwangerschaft mit unbefriedigender Stoffwechselkontrolle unter Einsatz konventioneller Therapieformen
Notwendigkeit von mehr als 10 Blutzuckermessungen täglich zur Erreichung des angestrebten Stoffwechselkontrollziels
Der Einsatz eines CGM-Systems ist nicht geboten bei („Kontraindikation“):
fehlender Bereitschaft zur Intensivierung des Therapieaufwandes, d. h. bei mangelnder Motivation und Compliance
Angst vor (oder „Neurotisierung“ durch) technischen Systemen und/oder mangelndem Vertrauen dazu
Alkohol- und/oder Drogenabusus
schwerwiegenden psychologischen/psychiatrischen Problemen, die nicht in gescheiterten Bemühungen um eine verbesserte Stoffwechselkontrolle begründet sind (z. B. Bulimie, Anorexie, Psychosen)
Wichtige weitere Voraussetzungen für die Nutzung von CGM-Systemen sind:
die professionelle Auswahl der Patienten durch das Diabetes-Team
gute Compliance
Ausschluss von Kontraindikationen
Ausschöpfung aller anderen verfügbaren Maßnahmen zur Stoffwechseloptimierung (auch CSII)
Teilnahme an CGM-Schulung und Training
Betreuung durch einen geschulten und CGM-erfahrenen Diabetologen mit Behandlungsteam
gegebenenfalls eine individuelle Erprobungsphase des CGM über einige Woche mit erfolgreichem Wirkungsnachweis
3. Ist die kontinuierliche Glukosemessung eine Kassenleistung?
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt die CGM als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB), deren Kosten nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übernommen werden. Der Antrag muss in der Regel mit umfangreichen Daten unterfüttert werden. Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der Kostenübernahme ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation zur Anwendung des CGM (siehe Punkt 2). Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Dabei genügt zur Beantragung häufig ein einfaches Rezept, das der behandelnde Diabetologe ausstellt.
4. Wer kann ein CGM beantragen?
Der Patient reicht den Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Geschäftsstelle seiner Krankenkasse ein.
Der ganze Artikel ist als pdf-Anhang angehängt.
koechli2606
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Rentner1
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Dieses Blutzuckermeßgerät funktioniert nur mit einem Sensor und ist von Abbott und das neueste auf dem Markt.
Vielleicht ist es u.U. möglich sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen.
Ob die Kasse dieses System übernimmt kann ich leider nicht sagen. Bitte mal bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Ich hoffe, vielleicht weiter geholfen zu haben.
MfG von der Spree aus der Bundeshauptstadt
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B.W.
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Hi,
Blutzuckermessgerät wird vom Hausarzt/in bzw. auch von der Apotheke werden sie kostenlos bereitgestellt. Es gibt aber auch Blutzuckermessgeräte, die man selber bezahlen muss, wie von der Firma ''Beurer'', die teilweise teuer sind. Die Blutzuckerteststreifen werden bei Insulin per Rezept kostenlos verschrieben. Bei Einahme von Tabletten muss man die Kosten für die Blutzuckerteststreifen selber tragen.
Gruss Wolfgang
Brombaer
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Brombaer
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Halloli,
Zu Koechli2606:
1) Eine fehlende Kassenzulassung hat nicht mit der Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Gerätes zu tuen, wenn es in Deutschland verkauft werden darf, dann entspricht es den Normen und Vorschriften die für das entsprechende Gerät existieren. Die Kassenzulassung kommt nur zum Tragen, wenn die Krankenkassen es finanzieren sollen. Und wie gesagt, ich kenne einige Diabetiker, die es finanziert bekommen.
2) Das Freestyle Libre ist kein CGM-Messsystem, sondern ein FGM : a) es können Lücken bei der Blutzuckermessung für einen Tag auftreten, wenn nicht in 8 Stunden die Werte ausgelesen werden. b) Das FGM gibt keine Alarme für kritische Blutzuckerwerte aus. Dementsprechend betrifft die aktuelle Möglichkeit der Kostenübernahme der Krankenkassen für die CGM-Systeme auch nicht das Freestyle Libre.
Zu Warte69: Diese Aussagen sind nur teilweise korrekt
Blutzuckermessgeräte bekommt man bei Bedarf auch auf Rezept und dann kann jeder selber entscheiden, mit welchem Gerät er arbeiten möchte. Oft verschenken die Hersteller auch Geräte, weil sie am meisten über die Messstreifen verdienen.
Auch bei Tabletten-Einstellung können Blutzuckermessstreifen verordnet werden, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Dies ist aber von der Begründung des Arztes abhängig (z.B. Neueinstellung Dosierung o.ä.). Auch dies ist vom Bundesland abhängig - siehe in meinem letztes Posting vom 11.07.2016 Link zu PDF-Datei.
Gruss ... Sabine
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Hi Andera, Sabine,
ich habe was gegen solche Art von Kommentare, die von Sabine stammen. Dieses belehrhaftes u. lehrerart ist mir zu wieder. Ich könnte jetzt auch schreiben, dass die Aussage von Sabine nur teilweise stimmt. Nur ich hab was dagegen mich immer wieder von Sabine, die woll hier alles weiss u. alles besser weiss noch zu antworten.
Ich wünsche allen hier noch viel Spass, denn ich werde mich nun hier abmelden, tauche auch unter keinem neuen Nick hier wieder auf.
Ende, Gruss Wolfgang
koechli2606
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koechli2606
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Hallo Wolfgang,
lese bitte vor deiner Abmeldung unbedingt meine pm an dich.
Danke und liebe grüsse
Frank
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Hallo warte69 ,
fände es schade, wenn du nicht mehr da wärst.
Eine solche Plattform macht doch die Vielfalt aus und mit den einen kann man halt mehr und mit den anderen weniger.
Ist doch nicht so tragisch, dass Mann sich gleich abmelden muss, oder?
Es gibt doch irgendwie immer Sachen zu ergänzen oder Dinge, die man anders sehen kann als andere...
Gruß
Verena
Brombaer
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Brombaer
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Halloli warte69,
es tut mir leid, dass mein Kommentar Dich zum Austritt bewegt hat. Er kam vielleicht lehrerhaft rüber, sollten es aber nicht sein. So ist halt meine Art zu formulieren. Leider waren aber Deine Aussagen zwar für Dich korrekt - leider war die Wortwahl "man" (als Ausdruck für die Allgemeinheit) leider nicht.
Das ist keine Vorwurf gegen Dich, sondern nur eine Information für die anderen Leser. Ich weiss auch nicht alles über Diabetes, aber mit mehr als 40 Jahren Diabetes und einem hohen Engagement in der Selbsthilfe mit Schulungen zu verschiedenen Themen (inkl. Messstreifenverordnung u.ä.), wollte ich es nicht so stehen lassen. Das nächste Mal schreibe ich es ohne mich direkt auf einen Namen zu beziehen - vielleicht ist das besser.
Für Andrea: Ich habe nicht das Gefühl, dass ich mit meiner Antwort auf warte69 die Net-tikette verletzt habe. Bitte kurze Stellungnahme als Moderatorin dazu.
Gruss und nochmals ein Sorry an warte69 ... Sabine
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Hallo!
Hier ein Thema von sächslady :
Es gibt ein Gerät, es heißt freestyle libre. Wo könnte ich dies kaufen? Welche Möglichkeiten bestehen, dass die AOK etwas dazu gibt? Wieviel kostet es?
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LG
Andrea